Eine Klage der Verbraucherzentralen gegen das Kündigungsrecht bei „Parship“ beschäftigt die Richter (Symbolfoto).
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Parship-Klage: Warum es für viele Kunden wenig Hoffnung gibt

Der Online-Partnervermittler Parship wirbt mit „Dating, das du lieben wirst“. Doch die Geschäftsbedingungen stoßen bei manchen Kunden nicht auf Gegenliebe. Sie und die Verbraucherzentralen argumentieren, dass sie fristlos kündigen dürfen. Das letzte Wort haben die Richter.

Eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen das Kündigungsrecht bei der Online-Partnervermittlung Parship hat wenig Aussicht auf Erfolg.

Parship-Klage wird wohl zum überwiegenden Teil abgewiesen

In einer mündlichen Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg deutete die Vorsitzende des Zivilsenats, Stephanie Zöllner, am Donnerstag an, dass das Gericht die Klage zum überwiegenden Teil zurückweisen wird.

Die Vorsitzende Richterin Stephanie Zöllner (r.) erklärt, wie sie die Chancen der Musterfeststellungsklage gegen Parship sieht. picture alliance/dpa | Franziska Spiecker
Die Vorsitzende Richterin Stephanie Zöllner (M.) erklärt, wie sie die Chancen der Musterfeststellungsklage gegen Parship sieht.
Die Vorsitzende Richterin Stephanie Zöllner (r.) erklärt, wie sie die Chancen der Musterfeststellungsklage gegen Parship sieht.

Nur in einem Punkt könnte die Verbraucherzentrale Erfolg haben. Dabei geht es um die automatische Verlängerung einer sechsmonatigen Mitgliedschaft um ein ganzes Jahr, sofern nicht zwölf Wochen vor Ablauf des ersten halben Jahres gekündigt wird. Diese Regelung betraf allerdings nur die Premium-Mitgliedschaften zwischen 2017 und 2020. Inzwischen hat Parship seine Geschäftsbedingungen geändert.

Parship: So argumentieren die Verbraucherschützer

Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass Kunden ihren Vertrag mit Parship jederzeit fristlos kündigen dürfen. Bei der Partnervermittlung machten die Nutzer Angaben aus ihrer Privat- und Intimsphäre. Habe ein Kunde das Gefühl, seine Daten seien bei der Vermittlungsagentur nicht mehr in guten Händen, sei ein längeres Festhalten am Vertrag unzumutbar.

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In ihrer Argumentation beruft sich die Verbraucherzentrale auf einen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 627), nach dem Verträge über Dienste mit einer besonderen Vertrauensstellung fristlos gekündigt werden dürfen.

Die Verbraucherzentrale vertritt im Verfahren 29 Parship-Kunden. Rund 1200 weitere haben sich der Klage nach Angaben des Bundesverbandes angeschlossen. Das Oberlandesgericht will sein Urteil am 26. Oktober verkünden. (dpa)

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