Schusswaffen, Alkohol, Datenschutz: Viele Disziplinarverfahren gegen Polizisten
Polizisten repräsentieren den Staat. Daraus ergeben sich besondere Pflichten. Bei Verletzungen droht das Disziplinarrecht. Dazu kommt es am häufigsten in zwei Bereichen.
Gegen Polizeibeamte in Mecklenburg-Vorpommern sind im vergangenen Jahr etwas weniger Disziplinarverfahren eingeleitet worden als im Vorjahr. 2022 waren es 62, wie das Schweriner Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 2021 waren es demnach 73. In den Jahren davor schwankte die Zahl den Angaben zufolge zwischen 49 im Jahr 2018 und 85 im Jahr 2020.
Über 60 Disziplinarverfahren gegen Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern
Am häufigsten geht es laut Ministerium zum einen um die Verletzung von Datenschutzbestimmungen, also beispielsweise Abfragen von Personendaten, die nichts mit dem Dienst zu tun haben. Im vergangenen Jahr hatte Innenminister Christian Pegel (SPD) erklärt, Datenschutz sei mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung stärker in den Fokus gerückt.
Ein anderer Schwerpunkt sind laut Ministerium weiterhin Verletzungen der sogenannten Wohlverhaltenspflicht. Ein mögliches Beispiel dafür sei, dass Beamte weniger leisteten als ihnen eigentlich möglich wäre. Die Angabe von Details zu einzelnen Verfahren verbietet laut Ministerium der Datenschutz. Verfahren wurden 2022 auch wegen Schusswaffenmissbrauchs, Alkohol im Dienst oder etwa Körperverletzung eingeleitet.
Die Hälfte aller abgeschlossenen Verfahren wurden 2022 eingestellt
Von den 2022 abgeschlossenen Verfahren wurden die meisten, nämlich 35 und damit die Hälfte, eingestellt. Das ist dann der Fall, wenn etwa kein Dienstvergehen nachgewiesen werden kann. Disziplinarmaßnahmen können aber auch wegen einer strafrechtlichen Verurteilung ausbleiben.
Am zweithäufigsten (in 26 Fällen) wurden Geldbußen verhängt. Es gab den Angaben zufolge fünf Verweise sowie jeweils einmal eine Kürzung der Bezüge und eine Aberkennung der Pension. Die Zahl der noch laufenden Verfahren, inklusive Verfahren aus Vorjahren, bezifferte das Ministerium zum Stichtag 31. Dezember 2022 mit 148. „Selbstverständlich ist jedes Disziplinarverfahren eines zu viel“, hieß es vom Ministerium. 2022 habe es jedoch keine Auffälligkeiten gegeben.
Ermittlungen um rechtsextremes Netzwerk „Nordkreuz“ hat disziplinarrechtliche Folgen
Für Polizeibeamte gelten besondere Pflichten. Dazu zählt etwa die politische Treuepflicht, die etwa durch die Verharmlosung der Nazi-Verbrechen verletzt werden kann. Dass auch die Ermittlungen rund um das rechtsextreme Prepper-Netzwerk „Nordkreuz“ weiter disziplinarrechtliche Folgen hat, zeigten etwa Durchsuchungen bei fünf Polizisten in MV im Februar dieses Jahres. Damals wurden die Privat- und Büroräume von drei Polizisten aus dem Einzugsbereich des Präsidiums Rostock und von zwei Beamten der Wasserschutzpolizei durchsucht. Nach damaligen Polizeiangaben sollten Beweismittel wie Datenträger gesichert werden.
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Pegel hatte erklärt, die Ermittlungen zeigten, dass man sich in Sachen „Nordkreuz“ nicht nur auf den ursprünglich unmittelbar betroffenen Beteiligtenkreis beschränkt, sondern auch daraus erwachsene Ermittlungsansätze konsequent fortführt. Er erinnerte aber auch daran, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss der jeweiligen Verfahren die Unschuldsvermutung gelte.
Zuletzt äußerte sich das Ministerium unter Verweis auf den Datenschutz nicht zu den einzelnen Verfahren. Nach eigenen Angaben war zumindest die Schweriner Staatsanwaltschaft mit den Verfahren nicht befasst. Demnach handele es sich nicht um strafrechtliche Verfahren, sondern rein disziplinarrechtliche Vorgänge. (dpa/mp)