Bundesregierung beschließt Kindergrundsicherung
Die Bundesregierung hat die hart umkämpfte Kindergrundsicherung beschlossen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen. Künftig sollen bisherige Leistungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und Kinderzuschlag gebündelt werden.
Durch mehr Übersichtlichkeit und eine zentrale Plattform sollen auch Familien erreicht werden, die bisher aus Unkenntnis oder wegen bürokratischer Hürden ihnen zustehendes Geld nicht abrufen. Der Gesetzentwurf muss nun noch Bundestag und Bundesrat passieren.
„Es wird zukünftig endlich bessere, schnellere und direktere Leistungen für alle Familien geben“, sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) im Anschluss an den Kabinettsbeschluss. Die Kindergrundsicherung schaffe „einen Systemwechsel – weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates“. Schließlich würden Familien künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert, und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen werden einfacher.
Kindergrundsicherung ab 2025
Das Vorhaben hatte in den vergangenen Wochen immer wieder für Knatsch in der Ampel-Koalition gesorgt. Insbesondere Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) stritten sich über die Finanzierung – Ende August einigten sich beide schließlich.
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Im Jahr der Einführung 2025 werden von der Ampel nun zunächst rund 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten veranschlagt. Aus Regierungskreisen hatte es zudem geheißen, dass bei steigender Inanspruchnahme der Leistungen der Kindergrundsicherung die Kosten in den Folgejahren auf bis zu sechs Milliarden Euro ansteigen könnten. (dpa)