Die MSC muss plötzlich auch auf städtische Immobilien in der Speicherstadt bieten. Woran das liegt.
  • Die MSC muss plötzlich auch auf städtische Immobilien in der Speicherstadt bieten.
  • Foto: IMAGO / imagebroker

Speicherstadt gehört auf einmal zum HHLA-Deal mit MSC

Neuer Schreck beim umstrittenen Hafen-Deal: Die Großreederei MSC hat ihr Angebot ausgeweitet – auf Anteile der Speicherstadt, die bislang komplett in städtischer Hand sind. Dabei will der Senat die gar nicht verkaufen. Was dahintersteckt.

Jetzt bietet die Reederei MSC plötzlich auch für Immobilien der Stadt. Genauer: für Teile der historischen Speicherstadt, die zum UNESCO-Welterbe zählt. Wie das „Abendblatt“ berichtet, hat MSC sein Angebot auf die sogenannten S-Aktien des städtischen Hafenterminalbetreibers HHLA ausgeweitet, die die Immobilien betreffen. Bisher war beabsichtigt, dass MSC nur auf die anderen Aktienkategorie des Konzerns (die sogenannten A-Aktien) bietet, die die Hafenlogistik umfassen.

Hafen: Senat will an städtischen Immobilien festhalten

Dabei hatte der Senat stets betont, dass keine städtischen Immobilien an die Reederei gehen sollen. Und auch MSC scheint kein großes Interesse daran zu haben. Das Angebot soll rein formelle Gründe haben.

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Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss dem Hafen-Deal zustimmen. Sie unterscheidet aber nicht zwischen S- und A-Aktien und fordert, dass das Übernahmeangebot für die ganze HHLA gilt, damit es bewertet werden kann.

Hamburg: So soll die BaFin zufriedengestellt werden

Der Senat beteuert weiterhin, dass MSC keinen Zugriff auf die Speicherstadt bekommen soll. „Klares Nein!“, twitterte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Dienstag. „Die Speicherstadt, die S-Aktien der HHLA-Group behält die Stadt über unsere Holding HGV. So haben wir es versprochen & das halten wir auch.“

Das Angebot soll lediglich die BaFin zufriedenstellen. MSC erweitert zwar sein formell Angebot, hat aber mit der Stadt gleichzeitig eine Vereinbarung geschlossen, dass die S-Aktien nicht verkauft werden sollen und kein Teil der Partnerschaft sind. Auch eine weitere besondere Vereinbarung, eine sogenannte „qualifizierte Nichtandienungsvereinbarung“ soll das noch mal absichern. (ncd)

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