Länderchefs planen: Geflüchtete sollen zur Arbeit verpflichtet werden
Die Bundesländer wollen bei der am Donnerstag beginnenden Ministerpräsidentenkonferenz eine Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit beschließen. Auch eine mögliche Umstellung des Regelbedarfs auf Sachleistungen als Forderungen an den Bund soll beschlossen werden.
„Die bestehenden Regelungen müssen so verändert werden, dass eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme gilt, sobald arbeitsfähige Geflüchtete aus der Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen zugewiesen werden“, hieß es in der Beschlussvorlage, die der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwoch) vorlag. Mit einer zügigeren Arbeitsaufnahme solle die Integration verbessert werden, hieß es in der unter der Federführung Niedersachsens erstellten und – auch von den SPD-regierten Ländern mitgetragenen – Beschlussvorlage der Länderkonferenz desweiteren.
„Mit Blick auf den stetig zunehmenden Arbeitskräftemangel ist es nicht länger hinnehmbar, dass viele Geflüchtete nicht in Arbeit und Beschäftigung gebracht werden können“, zitierte die Zeitung aus dem Papier. Für die Kommunen sollte die Möglichkeit der Heranziehung für gemeinnützige Arbeiten geschaffen werden, fordern die Länder.
Kritiker: Sachleistungen höherer Verwaltungsaufwand als Geldleistungen
Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, sollten verstärkt bei der Integration unterstützt werden. „Das Warten auf Sprach- und Integrationskurse darf nicht weiter Grund für die verzögerte Integration in den Arbeitsmarkt sein“, hieß es.
Zudem fordern die Länder bessere Möglichkeiten zur Umstellung der Leistungen für Asylsuchende auf Sachleistungen und bargeldlose Zuwendungen. „Die in Erprobung befindlichen Systeme zur Einführung von Bezahlkarten sollen schnellstmöglich evaluiert und hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen, auch Verwaltungsaufwand sparenden Umsetzung geprüft werden“, fordern die Länderchefs.
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Dies könne auch „einen Beitrag zur Reduzierung von Fehlanreizen für irreguläre Migration leisten“, hieß es. Die Länder fordern daher das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, unverzüglich eine gesetzliche Regelung zu schaffen, mit der die Anrechnung von Sachleistungen auf den Regelbedarf ermöglicht werde. Kritiker bemängeln, dass Sach- anstelle von Geldleistungen mit einem sehr viel höheren Verwaltungsaufwand verbunden sind. (dpa)