Neues Cannabis-Gesetz: Die Hälfte Hamburgs wird für Kiffer gesperrt
Bundesweit fiebern Cannabis-Fans der nahenden Legalisierung entgegen – am Freitag sollen im Bundestag die Beratungen zum Cannabisgesetz starten. Aber: Die Vorfreude dürfte bei vielen deutlich getrübt werden, denn überall darf dann bei Weitem nicht gekifft werden – es wird weitreichende Verbotszonen geben. Das ist flächenmäßig auch in Hamburg nicht gerade wenig. Wo voraussichtlich nicht gekifft werden darf:
Wer nach der Legalisierung auch in der Öffentlichkeit einen durchziehen will, muss möglicherweise lange nach einem geeigneten Plätzchen suchen. Denn der Ampel-Gesetzentwurf enthält Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die den öffentlichen Konsum von Cannabis in vielen Gegenden untersagen sollen.
So darf nicht im Abstand von 200 Meter um Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätzen und um öffentlich zugängliche Sportstätten gekifft werden – und das rund um die Uhr. Auch in Fußgängerzonen soll Kiffen zwischen 7 und 20 Uhr verboten sein. Daraus ergeben sich teilweise recht große „Sperrflächen“, die sogar ganze Stadtteile umfassen können.
Cannabis-Legalisierung: An vielen Orten in Hamburg bleibt Kiffen verboten
Wie die Firma „Cantourage“, die medizinisches Cannabis vertreibt, ermittelte, wird am meisten Fläche in München betroffen sein – auf 38 Prozent der Stadtfläche wird Bubatz (ein Joint, Anm. d. Red.) verboten sein. In Hamburg sind es etwa 132 Quadratkilometer, auf denen nicht konsumiert werden darf. Gerechnet auf die Gesamtgröße von Hamburg, dürfte auf 17 Prozent der Fläche dann nicht konsumiert werden, auf 83 Prozent schon. Sieht man auf die Karte, ballen sich die „Sperrzonen“ vor allem rund um die Alster und in familienfreundlichen Stadtteilen bzw. Bezirken wie Eimsbüttel, Altona oder Ottensen. Allerdings wurden bei der Karte von „Cantourage“ nur Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen miteinbezogen.
Auf der sogenannten „Bubatzkarte“ sind noch deutlich mehr Verbotszonen zu sehen, was daran liegt, dass mehr mögliche Verbotsorte miteinberechnet sind. Neben Schulen, Kitas, Jugendzentren, Sporteinrichtungen, Spielplätzen sind auch Fußgängerzonen und Cannabis-Clubs und die 200-Meter-Schutzgürtel um sie herum miteingerechnet. In den Clubs soll nach dem Willen der Ampel der kollektive Anbau von Cannabis in limitierten Mengen organisiert werden – und ebenfalls im Umkreis von 200 Metern nicht gekifft werden.
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All das reicht einigen Fachausschüssen des Bundesrates aber immer noch nicht. Sie fordern Sperrzonen mit einem Umkreis von 250 Metern sowie eine Ausweitung auf Jugendhilfeeinrichtungen, psychiatrische oder suchtmedizinische Therapieeinrichtungen, Suchtberatungsstellen und Bahnhöfe.
Würde am Ende gar eine 250-Meter-Regel beschlossen, wäre Kiffen in Hamburg auf 24 Prozent der Fläche verboten und auf 76 Prozent erlaubt. In der Verbotshochburg München wäre dann sogar fast die Hälfte, also 48 Prozent, der Stadtfläche für Bubatz gesperrt. Wo am Ende tatsächlich nicht gekifft werden darf, ist noch nicht abschließend beschlossen, und die Entscheidung darüber wird wohl auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.