Der Bankier Olearius
  • Dem Hamburger Bankier Christian Olearius (r.) wird im Fall Cum-Ex schwere Steuerhinterziehung in 14 Fällen vorgeworfen. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Thomas Banneyer

Millionen-Klatsche für Cum-Ex-Banker Olearius vor Hamburger Gericht

Nach Ansicht der Hamburger Finanzverwaltung hat sich die Warburg Bank im Rahmen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte zu Unrecht Steuern erstatten lassen – und fordert sie zurück. Die Bank sieht das anders und zog vor Gericht. Jetzt liegt die Entscheidung vor.

Die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Hamburger Warburg Bank ist mit einer Klage gegen Steuerrückforderungen der Hamburger Finanzverwaltung in dreistelliger Millionenhöhe gescheitert.

Der 6. Senat des Finanzgerichts Hamburg habe am vergangenen Donnerstag in einem sogenannten Cum-Ex-Verfahren entschieden und die Klage abgewiesen, teilte das Gericht am Montag mit, ohne weitere Einzelheiten zu dem Fall zu nennen. Revision wurde demnach nicht zugelassen. Es bestehe aber die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof, hieß es.

Dressel: „Meilenstein in der Rechtsprechung“

Nach dpa-Informationen geht es um eine Klage der Warburg-Gruppe, mit der diese Steuerrückforderungen des Fiskus für die Jahre 2007 bis 2011 in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro für unrechtmäßig erklären lassen wollte. Eine Sprecherin des Geldhauses bestätigte dies am Montag, wollte die Entscheidung des Finanzgerichts aber zunächst nicht kommentieren.

Die Warburg-Gruppe hatte die 155 Millionen Euro nach eigenen Angaben 2020 gezahlt und damit alle Forderungen der Finanzverwaltung über zu Unrecht erstattete Kapitalertragssteuern ausgeglichen – zugleich aber angekündigt, rechtlich weiter dagegen vorzugehen.

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), der sich mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zu Einzelheiten äußern wollte, nannte die Entscheidung des Finanzgerichts einen „Meilenstein in der Rechtsprechung zu den Cum-Ex-Verfahren“ in Hamburg.

Olearius in Cum-Ex-Verfahren in Hamburg

„Dass die Klage durch das Finanzgericht im Cum-Ex-Verfahren abgewiesen wurde, bestätigt vollumfänglich die Rechtsauffassung der Hamburger Steuerverwaltung in diesem Verfahren“, sagte er. „Die geltend gemachte Steuerforderung war berechtigt, unsere Steuerverwaltung hat rechtmäßig gehandelt und im Ergebnis Schaden von den Steuerzahlern abgewendet.“ Dass die Revision nicht zugelassen worden sei, „unterstreicht die Eindeutigkeit der Entscheidung“, sagte Dressel.

Die Hamburger Steuerverwaltung hatte 2016 eine Rückforderung an die Warburg Bank über 2009 zu Unrecht erstattete Steuern in Höhe von 47 Millionen Euro nach damaligem Rechtsstand zunächst in die Verjährung laufen lassen. Weitere 43 Millionen Euro aus dem Jahr 2010 waren 2017 erst auf Weisung des Bundesfinanzministeriums eingefordert worden.

Bürgerschaft prüft Einflussnahme von SPD-Politikern

Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft prüft seit rund drei Jahren eine mögliche Einflussnahme führender Hamburger SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Bank. Hintergrund sind drei Treffen der Warburg-Gesellschafter Christian Olearius und Max Warburg mit dem damaligen Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz in den Jahren 2016 und 2017.

Ein Beleg für eine Einflussnahme wurde dabei bisher nicht erbracht. Auch Scholz, der sich nach eigenen Angaben nicht an die Gespräche mit den Bankern erinnern kann, hat entsprechende Vorwürfe stets zurückgewiesen. Ende dieses Monats soll der Zwischenbericht des PUA fertig sein.

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Bei Cum-Ex-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Milliardenschaden.

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