„Nicht verhältnismäßig!“: Klage der Kiez-Wirte: Sie wollen die Sperrstunde kippen
St. Pauli –
Zuerst wurde die Sperrstunde in Berlin gekippt, jetzt klagen auch Bars auf dem Hamburger Kiez gegen die Schließung ihrer Locations von 23 Uhr bis fünf Uhr. „Die Klage ist in Vorbereitung, Freitag geht sie als Eilantrag raus“, sagt Tim Becker. Er betreibt mit seinen Brüdern mehrere Bars, Clubs und Kneipen (Frieda B., Thomas Read, Chikago Bar) auf dem Kiez.
„Die Sperrstunde ist nicht verhältnismäßig“, argumentiert Becker. Sie sei schon für Restaurants hart, aber für Bars und Clubs unmöglich. Denn dort geht es in der Regel erst um 23 Uhr so richtig los. Und die Sperrstunde bedeute daher quasi eine Schließung ihrer Locations. „Wir müssen klagen, wir sind verzweifelt“, so Becker.
Sperrstunde: Tim Becker findet drei Uhr okay
Becker, der seit mehr als 20 Jahren im Geschäft ist, könnte sich mit einer Sperrstunde ab drei Uhr arrangieren, aber nicht früher. Davon könne niemand seine Clubmiete zahlen.
Eine solche Klage ist eine teure Angelegenheit. Becker rechnet mit Kosten in Höhe von 10.000 bis 15.000 Euro. Das kann er nicht allein stemmen, daher stehen hinter ihm an die 70 weitere Wirte, die finanzielle Unterstützung leisten, damit die Sperrstunde gekippt wird. Vor allem Wirte von der IG St. Pauli.
Klage gegen Sperrstunde: Berlin erfolgreich
Sollte die Klage wie in Berlin Erfolg haben, so gilt das zunächst einmal nur für die klagenden Bars. Aber in der Regel würde die zuständige Politik dann reagieren und die Verordnung für alle ändern.
Wenn Becker im Eilantrag Recht bekommt, dann dürfte er auch weiterhin Alkohol ausschenken, sagt er. „Denn das Alkoholverbot ab 23 Uhr gilt in Hamburg nur für Läden und Geschäfte, nicht für Gastronomie.“ Seine Anwälte rechnen aber damit, dass das Gericht oder der Senat dann womöglich gleich ein Alkoholverbot nachreichen würden.
Bars und Clubs in Hamburg: Klage gegen Sperrstunde
Damit wäre für Bars und Clubs nichts gewonnen. Wer geht da hin, wenn es keinen Alkohol gibt? Becker: „Deshalb würden wir da gleich im Verfahren auch ein Alkoholverbot ab drei Uhr anbieten.“ In Hamburg bereiten auch Gaststätten Klagen gegen die Sperrstunde vor.
In Berlin wurde in zwei Eilverfahren elf Gastronomen recht gegeben, die gegen die Maßnahme geklagt hatten. Doch die Senatskanzlei teilte bereits mit, dass sie gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegt.