Rapper Maxwell S. von der 187 Straßenbande
  • Rapper Maxwell S. steht am Donnerstag erneut vor Gericht.
  • Foto: Christian Charisius/picture alliance/dpa

187 Strassenbande: Rapper Maxwell mal wieder vor Gericht

Erneut steht Rapper Maxwell S. vor Gericht. Das Mitglied der 187 Strassenbande soll zwei Polizisten beleidigt haben. Eigentlich wäre er mit einer Geldstrafe davongekommen. Doch die wollte der 29-Jährige nicht zahlen.

Sein letzter Auftritt vor Gericht ist keine drei Jahre her. Damals musste sich der Deutschrapper Maxwell S. vor dem Amtsgericht St. Georg wegen Drogen- und Waffenbesitzes verantworten. Das Mitglied der 187 Strassenbande musste 20.000 Euro Strafe zahlen. Mit einem breiten Grinsen verließ er damals den Gerichtssaal, zündete sich draußen vor den wartenden Journalisten erst mal einen Joint an und wedelte mit Geldscheinen. Ein Auftritt, der ihm gleich weitere Ermittlungen der Polizei wegen des Verdacht des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln einbrachte.

Das könnte Sie auch interessieren: 187 Strassenbande: Rapper in Hamburg vor Gericht – danach raucht er erstmal einen Joint

Am Donnerstag muss sich der 29-Jährige erneut vor Gericht verantworten. Er soll am 29. Juli 2021 bei einer Verkehrskontrolle als Beifahrer an der Conventstraße in Eilbek als Beifahrer zwei Polizeibeamte als „Spastis“ bezeichnet haben. Weil er sich jedoch weigerte einen Geldstrafe zu zahlen, wird der Fall jetzt vor dem Amtsgericht Wandsbek verhandelt.

Ein anderes bekanntes Mitglied der 187 Strassenbande – Frontman GZUZ – hatte erst vor vier Wochen seine Haftstrafe angetreten. Er war im März vergangenen Jahres vom Landgericht Hamburg wegen Körperverletzung und Verstößen gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz zu einer Strafe von acht Monaten und zwei Wochen verurteilt worden.

Das könnte Sie auch interessieren: Revision abgeschmettert: Rapper Gzuz muss in den Knast

Am härtesten bestrafte die Kammer den Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die den Rapper im März 2020 morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Zunächst hatte er dem Selfie zugestimmt, dann jedoch nach ihr geschlagen und sie dabei an der Nase verletzt. GZUZ, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, legte Revision ein, heiratete zwei Monate nach dem Urteil seine Freundin. Im September verwarf das Hanseatische Oberlandesgericht die Revision. (jek)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp