26-Jähriger erschossen: Mord in Lohbrügge: Todesschütze muss erneut vor Gericht
Lohbrügge –
Im Februar vergangenen Jahres fiel das Urteil im Mordprozess gegen Salman A. Der 30-Jährige hatte im Juni 2019 einen junge Mann im Streit um Drogenschulden auf dem Lohbrügger Marktplatz mit zwei Schüssen niedergestreckt. Der 26-Jährige starb, Salman A. wurde zu elf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision, der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Am Montag wird der Fall erneut vor dem Landgericht verhandelt. Es geht nur noch um das Strafmaß.
Rückblick: Am 27. Juni 2019 trifft sich Salman A. mit Dennis K., der in Begleitung zweier Kumpels zu dem vereinbarten Treffpunkt kommt, am Lohbrügger Marktplatz. Nach einer verbalen Auseinandersetzung um Drogenschulden zieht A. eine Pistole. Dennis K. will noch fliehen, doch Salman A drückt ab. Er trifft K. in den Oberkörper. Der sackt zusammen. Salman A. und die Begleiter von Dennis K. flüchten. Passanten versuchten noch, den 26-Jährigen zu reanimieren, jedoch ohne Erfolg. Dennis K. verstirbt noch am Tatort. Salman A. geht nach der Tat zunächst in eine Shisha-Bar und von dort aus zu einer Polizeiwache, wo er sich stellt und die Waffe abgibt.
Todesschüsse in Hamburg-Lohbrügge: Erneuter Prozess gegen Salman A.
Im anschließenden Prozess betonte sein Verteidiger im Plädoyer, dass es sich aus seiner Sicht nicht um einen Mord handele. Kein Mordmerkmal sei erfüllt, so der Anwalt damals. Sein Mandant habe irrtümlich geglaubt, sein Kontrahent habe zu einer Waffe greifen wollen. Salman A. bereute vor Gericht seine Tat, entschuldigte sich bei den Angehörigen des Opfers, er habe sich „nie gewünscht, dass ein Mensch stirbt“.
Der Angeklagte sei angesichts der Drohkulisse überzeugt gewesen, in einer Notsituation zu sein und keine andere Wahl zu haben – und habe deshalb selbst eine Pistole hervorgeholt und geschossen, so sein Verteidiger.
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Die Richterin wertete diesen Sachverhalt als „außergewöhnliche Umstände“ und verdonnerte ihn statt zu einer lebenslangen Haftstrafe zu einem Gefängnisaufenthalt von elf Jahren. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft jedoch Revision ein. Ab Montag wird vor dem Hamburger Landgericht erneut über das Strafmaß entschieden.