Eine Frau sitzt in einem Hamburger Frauenhaus auf dem Bett (Symbolfoto). Eine 28-jährige Türkin, die dort Schutz suchte, wurde abgeschoben.
  • Eine Frau sitzt in einem Hamburger Frauenhaus auf dem Bett. Eine 28-jährige Türkin, die dort Schutz suchte, wurde abgeschoben (Symbolfoto).
  • Foto: picture alliance / dpa | Maja Hitij

28-Jährige und ihre Kinder aus Hamburger Frauenhaus abgeschoben

Eine 28-jährige Türkin flieht vor ihrem gewalttätigen Ehemann in ein Hamburger Frauenhaus. Trotzdem wird sie nach Österreich abgeschoben. Die Frauenhäuser sind entsetzt.

Eine 28-jährige Türkin und ihre beiden Kinder, die in einem Hamburger Frauenhaus untergebracht waren, sind abgeschoben worden. „Wir können bestätigen, dass am 29. Oktober eine Frau und ihre zwei Kinder, welche in einem Frauenhaus untergebracht waren, nach Österreich überstellt worden sind,“ teilte das Amt für Migration mit.

Die Überstellung habe im Rahmen des Dublin-Verfahrens stattgefunden, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag als unzulässig abgelehnt und die Abschiebung angeordnet hat. Die Maßnahme erfolgte in den Räumlichkeiten des Amts für Migration und sei „ruhig und ohne besondere Vorkommnisse“ verlaufen.

Schutzbedarf völlig ignoriert

Die Autonomen Frauenhäuser kritisierten die Aktion scharf. „Die Autonomen Frauenhäuser Hamburg sind erschüttert über das Vorgehen der Hamburger Ausländerbehörde und des rot-grünen Senats, die auch vor der Ingewahrsamnahme von Frauen und Kindern, die vor Gewalt geflohen sind, nicht zurückschrecken,“ teilten die Frauenhäuser mit.

Bei der Abschiebung sei der Schutzbedarf vollkommen ignoriert worden. „In Österreich wurden die Frau und ihre Kinder in eine Unterkunft gebracht, zu der auch ihr gewalttätiger Ex-Partner Zugang hat – die Person, vor der sie geflohen ist,“ schilderte eine Mitarbeiterin die Situation.

Zäsur in der Schutzfunktion von Frauenhäusern

Diese Abschiebepraxis stelle eine Bedrohung für die Arbeit der Frauenhäuser dar, die als anonyme Schutzorte für Gewaltbetroffene gedacht sind. „Durch das Vorgehen der Stadt Hamburg wird die Sicherheit dieser Schutzräume ernsthaft untergraben – eine Zäsur in der Geschichte der Hamburger Frauenhäuser,“ hieß es.

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Zuletzt hatte in Hamburg der Fall eines 29-jährigen Afghanen für Aufsehen gesorgt, der aus einem Kirchenasyl nach Schweden abgeschoben wurde. Sie erfolgte gemäß der Dublin-Verordnung, wonach Ausländer in das EU-Land zurück überstellt werden, das für ihr Asylverfahren zuständig ist. Die Abschiebung war von Flüchtlingsinitiativen, der Partei Die Linke und den Kirchen scharf kritisiert worden. (dpa/mp)

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