2G Plus ab Montag: Wer in Hamburg als geboostert gilt
Die Entscheidung, 2G Plus in Hamburg ab Montag nahezu flächendeckend einzuführen, hat bei vielen Bürger:innen für Verunsicherung gesorgt. Denn wer geboostert ist, ist von der Regelung ausgenommen. Nur: Wer gilt ab wann als geboostert? Wie viele Impfungen brauchen Johnson&Johnson-Geimpfte und wie ist es, wenn ich geimpft und genesen bin? Die Sozialbehörde hat nun alles klargestellt.
Seit Dienstag ist die Ausweitung von 2G Plus beschlossene Sache. Am Donnerstag stand dann auch das juristische Regelwerk für die Frage fest, wer sich künftig – zum Beispiel vor dem Restaurantbesuch – weiterhin nicht testen lassen muss.
2G Plus: Booster-Impfung gilt sofort
Allgemein gilt: Jeder, der vollständig geimpft wurde und dazu noch eine Auffrischungsimpfung bekommen hat, wird als geboostert klassifiziert. Die Booster-Impfung gilt übrigens ab der Sekunde der Injektion – auch wenn es aus medizinischer Sicht noch einige Tage dauern kann, bis sie wirklich wirkt.
Johnson&Johnson: Nur eine weitere Impfung nötig
Für Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, wo ursprünglich nur eine Impfdosis als ausreichend galt, reicht eine weitere Impfung, um den Booster-Status zu erreichen. Es wird ohnehin dringend empfohlen, die erste Johnson & Johnson-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech, Moderna) nach vier Wochen aufzufrischen – auch eine dritte Impfung kann von Vorteil sein.
Wer sich trotz Grundimmunisierung ohne weitere Auffrischungsimpfung mit Corona angesteckt hat, gilt ebenfalls als geboostert. Als genesen gilt man 28 Tage nach dem positiven PCR-Test. Der Booster-Status bleibt einem maximal sechs Monate erhalten – drei Monate nach einer Infektion wird aber die Auffrischungsimpfung empfohlen.
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„Eine durchgemachte Infektion nach zwei Impfungen ist vergleichbar mit einem Booster. Die Wahrscheinlichkeit, sich zu infizieren sinkt. Aber sie sinkt nicht auf null“, erklärt Johannes Knobloch, Virologe und Leiter des Arbeitsbereichs Krankenhaushygiene am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE). Weder eine Genesung noch ein Booster schützten zu hundert Prozent vor einer Infektion mit dem Coronavirus, aber „sie schützen vor einer Krankenhauseinweisung“, stellt er klar.
Wer nicht um die 2G-Plus-Regel herumkommt
Wer sich erst kürzlich seine zwei Spritzen für die Grundimmunisierung abgeholt hat, kommt nicht an der ab Montag geltenden Testpflicht vorbei, da die Auffrischungsimpfung „regelhaft drei Monate nach vollständiger Grundimmunisierung in Frage“ käme, wie die Sozialbehörde mitteilt. „Bis zu diesem Zeitpunkt muss im Rahmen des 2G-Plus-Zugangsmodells zusätzlich ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden.“
Eine Auffrischungsimpfung ist in Arztpraxen oder öffentlichen Impfzentren erhältlich. Eine Übersicht der Impfstellen in Hamburg finden Sie hier: www.hamburg.de/corona-impfstationen.