30-Jähriger dealt für Behandlung von krankem Vater – Richter zeigen Milde
Um die Behandlungs- und Bestattungskosten seines krebskranken Vaters zu bezahlen, dealt ein junger Mann mit Drogen im großen Stil. Vor Gericht legt er ein umfassendes Geständnis ab. Die Hamburger Richter honorieren seine Reue.
In einem Hamburger Prozess gegen einen Drogenhändler hat das Motiv des Angeklagten die Richter milde gestimmt. Die Strafkammer am Landgericht verurteilte den Angeklagten am Mittwoch wegen Handels mit mehreren Kilo Kokain und Marihuana zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Zudem muss der 30-Jährige die Drogengewinne von knapp 100.000 Euro an die Gerichtskasse zahlen.
Hamburg: Großdealer zu drei Jahren Haft verurteilt
Obwohl der Angeklagte nach Angaben des Vorsitzenden Richters vielfach vorbestraft ist, keinen Job hat und – bei Rechtskraft des Urteils – noch zweieinhalb Jahre der Strafe absitzen müsste, setzte die Kammer den Haftbefehl außer Vollzug.
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Der Vater des Angeklagten sei 2018 an Krebs erkrankt und 2019 gestorben, erklärte der Richter. Der Sohn habe mit den Drogengewinnen Schulden begleichen wollen, die durch die Behandlungskosten sowie durch die Überführung des Leichnams in die Türkei und die Bestattung dort entstanden seien. Innerhalb von nur knapp zwei Wochen im Frühjahr 2020 habe der Angeklagte zwei Kilo Kokain, mehr als zwei Kilo Marihuana und 1000 Ecstasy-Pillen verkauft.
Hamburg: Dealer gesteht zum Prozessauftakt
Für seine Drogengeschäfte hatte er sich ein Encrochat-Handy besorgt. Der vor allem von Kriminellen genutzte Kurznachrichtendienst war von französischen Ermittlern entschlüsselt worden. Die europäische Polizeibehörde Europol übergab die Daten im Jahr 2020 an das Bundeskriminalamt, worauf in Deutschland mehrere Tausend Strafverfahren eingeleitet wurden. Auch der Fall des 30-Jährigen aus Hamburg war darunter.
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Als besonders strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte gleich zum Prozessauftakt die Vorwürfe „klipp und klar“ gestanden habe. Er habe dabei nichts beschönigt und offen seine Einnahmen durch die Drogengeschäfte genannt. Der 30-Jährige habe zudem Reue gezeigt und auf eine Verzögerung des Prozesses durch Anträge verzichtet. Aus neun Einzelstrafen, die von einem Jahr und vier Monaten bis zu zwei Jahren und neun Monaten reichten, bildete die Kammer die Gesamtstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. (vd/dpa)