465 Verstöße notiert: Hamburger Linke kritisiert Strafen für Sport im Freien
Ein paar spielende Kinder auf einem Polofeld sorgten für einen Polizeieinsatz.
Foto: Privat/hfr
Homeoffice und geschlossene Schulen lassen den Bewegungsdrang wachsen – aber Kicken auf dem Bolzplatz gilt als Verstoß gegen die Coronaverordnung und kann teuer werden: Insgesamt landeten bislang 465 Bußgeldverfahren bei der Behörde für Inneres und Sport, wie nun aus einer Senatsanfrage der Linken hervorgeht.
Jüngst hatte ein Bericht aus Groß Flottbek für Aufsehen gesorgt, als ein Nachbar die Polizei zum Platz des Hamburger Poloclubs gerufen hatte, weil dort 16 Kinder Sport trieben.
Wie der Senat mitteilt, ist dies keinesfalls eine Ausnahme: Seit April 2020 wurden 465 Verstöße gegen die Corona-Verordnung im Zusammenhang mit Sport registriert, die meisten Bußgeldverfahren betrafen allerdings nicht die Vereine, sondern die Sportlerinnen und Sportler selbst.
Hamburger Senat zählt 465 Verstöße gegen Sportplatz-Verbot
Das Freiluft-Sporteln im Team kann teuer werden: 400 Verstöße unter dem Begriff „verbotswidrige Teilnahme am Sportbetrieb auf oder in öffentlichen oder privaten Sportanlagen“ zählt der Senat.
Der lange Lockdown scheint sich auch hier bemerkbar zu machen: Allein im Januar 2021 wurden 44 Fälle registriert, jedem erwischten Kicker droht ein Bußgeld von 150 Euro.
Hamburg: Vereine zahlen Bußgelder wegen Corona
Verstöße, die Vereine betreffen, kommen sehr viel seltener vor: Wer als Verantwortlicher „verbotswidrig“ ein Spiel organisiert, zahlt 1000 Euro. Das kam laut Senat im Februar 2021 in vier Fällen vor. Vereine, die ihren Sportplatz zur Verfügung stellen, zahlen ebenfalls 1000 Euro. Davon gab es insgesamt sieben Fälle. Fehlende Hinweisschilder auf die Corona-Bestimmungen kosten 500 Euro, davon gab es aber nur einen Fall.
„Während sich Berufssportler:innen medial begleitet ohne Abstand, mit vielen Umarmungen (auch zwischen den Trainer:innen) auf Sportplätzen und in Stadien tummeln dürfen, liegt der Breitensport komplett am Boden“, heißt es in der Senatsanfrage des Linken.
Sportplatzverbot wegen Corona: Das sagt der Senat
Der Senat kontert in seiner Antwort, dass Sportbegeisterte ja in die Hamburger Parks ausweichen könnten: „Da die Hamburger Parks, Grünzüge und Grünanlagen und daneben weite Teile des öffentlichen Raumes für eine Sport-Nutzung offenstehen, ist die Ausübung sportlicher Aktivität in den weitesten Teilen der Stadt möglich.“
Sabine Boeddinghaus von den Linken: „Die hohe Zahl der Ahndungen und Bußgeldverhängungen zeigt, dass private Personen unverhältnismäßig kontrolliert werden, wohingegen Betriebe viel zu wenig mit ihren jeweiligen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen unter die Lupe genommen werden.“