91 Mal Botox ohne Zulassung gespritzt: Hohe Strafe für Wohnzimmer-Kosmetikerin
Ihre Kundinnen wollten sich eigentlich hübscher fühlen – doch dann quollen plötzlich ihre Gesichter schmerzhaft auf: Eine 40-Jährige soll ohne Zulassung bei Kundinnen Botox gespritzt haben. Jetzt wurde die Frau zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Hinter verschlossenen Türen in ihrer Wohnung in der Kanalstraße in Uhlenhorst nahm die Frau Beauty-Eingriffe vor – ohne eine entsprechende Qualifikation. 40 Kundinnen spritzte sie zwischen 2017 und 2019 Hyaluronsäure und Botox ins Gesicht, bezahlt wurde per Überweisung oder Payal. Insgesamt soll die 40-Jährige in diesen drei Jahren etwa 11.000 Euro verdient haben.
Botox-Kundinnen litten nach Eingriff unter Schmerzen
Zahlreiche Kundinnen litten nach den Eingriffen unter Schmerzen und gesundheitlichen Folgeschäden. Deshalb musste sich die Frau seit September vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Angeklagt wurde sie wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz und gewerbsmäßigem Betrug in 91 Fällen.
Bereits 2021 wurde die 40-Jährige vom Amtsgericht St. Georg wegen Betrugs verurteilt: Jetzt verhängte das Gericht aus den beiden Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gegen die Frau. Weil sich das Verfahren aufgrund der Justiz allerdings verzögert hatte, gelten zwei Monate bereits als verbüßt.
Zusätzlich zieht die Staatsanwaltschaft von der Angeklagten 122.681 Euro ein. Anschließend kann geprüft werden, ob den Opfern daraus Entschädigungen gezahlt werden können. (aba)