Ärger über Grundsteuer: Zehntausende Beschwerden – manche zahlen jetzt ein Vielfaches
Schreck für viele Hamburger Eigenheimbesitzer: Die Zahlungsaufforderung für den Grundsteuerbescheid ist da – und die Summe liegt teilweise um ein Vielfaches über der bisher fälligen Steuer. Die Finanzbehörde meldet bereits 40.000 Einwände.
Drei Beispiele: Für ein Reihenendhaus in Sülldorf aus den 50er Jahren waren bisher 367 Euro Grundsteuer im Jahr fällig, nun sind es 590 Euro. Für ein denkmalgeschütztes Zweifamilienhaus in Wilhelmsburg (Denkmalschutz reduziert die Steuerlast) zahlte der Eigentümer bisher 432 Euro im Jahr, die neue Summe liegt bei 912 Euro – mehr als das Doppelte. Ein Anlieger der Cuxhavener Straße meldet, dass die Grundsteuer für sein Grundstück von 380 auf fast 1300 Euro im Jahr heraufgesetzt wird. Besonders krass: Der Eigentümer eines Einfamilienhauses mit 2500 Quadratmeter Grundstück in Volksdorf zahlte bisher 340 Euro im Jahr und wurde nun auf 1972 Euro im Jahr hochgestuft.
Bereits im Vorfeld, als die „Grundsteuerwertbescheide“ verschickt wurden, haben rund 40.000 Immobilienbesitzer Einspruch eingelegt, nach Erhalt der Zahlungsaufforderungen ist nun mit einer weiteren Beschwerdeflut zu rechnen.
Diese Eigentümer werden entlastet
Insgesamt werde die Stadt nicht mehr Grundsteuer kassieren, versprach Finanzsenator Andreas Dressel (SPD): Was die einen mehr zahlen, sollen die anderen weniger zahlen. Zu den Profiteuren zählen Eigentümer, die bisher zu hoch eingestuft waren. Als Beispiel nennt die Finanzbehörde zwei 94 Quadratmeter große Wohnungen, eine aus dem Baujahr 1910, eine von 1961. Für die Altbauwohnung wurden bislang 140 Euro Grundsteuer fällig, für die neuere Wohnung 440 Euro. Zukünftig zahlen beide Eigentümer 250 Euro im Jahr.
Brachliegende Baugrundstücke werden besonders teuer
Besonders stark solle die Steuerlast für ungenutztes Bauland steigen, um die Eigentümer zum Wohnungsbau zu animieren: Hier steigt der Hebesatz auf 8000 Prozent. Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird, um die Steuerschuld zu ermitteln. Wie hoch der Hebesatz ist, legt jede Kommune selbst fest. Für Eigenheimbesitzer lag dieser Satz in Hamburg bisher bei 540 Prozent und nun bei 975 Prozent – der höchste in Deutschland. Gestaffelt wird die Steuer nach Wohnlage.
Die erste Rate der Steuer wird spätestens am 15. Mai fällig – und muss auch von denen gezahlt werden, die Beschwerde eingelegt haben. Sollte sich später herausstellen, dass die Stadt doch mehr Grundsteuer einnimmt als vor der Reform, würde nachgebessert, gegebenenfalls der Hebesatz gesenkt und es gäbe Rückzahlungen. Bislang nimmt Hamburg zwischen 510 und 515 Millionen Euro Grundsteuer im Jahr ein.
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Bezahlen muss die Grundsteuer jeder, der ein Grundstück sein Eigentum nennt. Das gilt auch für Eigentumswohnungen. Wer sein Eigentum vermietet oder verpachtet, kann die Steuer allerdings über die Nebenkosten weiterreichen – dann bezahlen sie die Mieter oder Pächter.
Grund für die Neufestsetzung: Bis 2024 war der sogenannte Einheitswert Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Das ist nicht gerecht, befand das Bundesverfassungsgericht, weil die Werte der Grundstücke 1964 festgelegt worden waren, sich seitdem aber stark verändert hatten. Viele Steuerzahlen besaßen also inzwischen viel wertvollere Grundstücke, wurden aber immer noch nach den veralteten Werten besteuert. 2022 erfolgte eine Neubewertung aller Grundstücke.
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