Klage gegen Hotspot-Regel in Hamburg: Gericht hat entschieden
Die Klage gegen die Hotspot-Regel ist gescheitert! Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der AfD abgelehnt.
Seit diesem Monat gilt in Hamburg die Hotspot-Regel und damit weiterhin eine erweiterte Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen für sogenannte Tanzlustbarkeiten. Dagegen hatten mehrere Mitglieder des Landesvorstands der AfD Klage eingereicht. Ihrer Auffassung nach sei Hamburg nicht an der Grenze zur Überlastung der Krankenhäuser, womit die Hotspot-Regel begründet werden kann. Mit dem Antrag ist die AfD nun am Mittwoch jedoch gescheitert.
Gericht: Gefahr der Überlastung für Krankenhäuser könnte drohen
Das Verwaltungsgericht begründete die Abweisung unter anderem damit, dass die Bürgerschaft beim Beschluss der Hotspot-Regel „zu Recht eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage angenommen” hatte, „weil auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten drohe“.
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Die AfD kann nun am Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Allerdings läuft die Hotspot-Regelung in Hamburg ohnehin aller Voraussicht nach Ende des Monats aus und wird nicht verlängert.
Der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD, Kryzystof Walczak, kündigte an, eine Beschwerde zu prüfen. Er warf dem Verwaltungsgericht „regierungsnahe Rechtsprechung” vor.
FDP wird wohl auf Klage verzichten
Zuletzt hatte auch die FDP Hamburg um ihren Landeschef Michael Kruse mit einer Klage gegen die Hotspot-Regel geliebäugelt, was intern zu größeren Zerwürfnissen führte (MOPO berichtete). Durch die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die bald endenden Maßnahmen wird man aber aller Voraussicht nach von einer Klage absehen. Dies erfuhr die MOPO aus Parteikreisen.