Alkoholkonsum am Hauptbahnhof drastisch eingeschränkt – bis zu 200 Euro Strafe
Im Bereich des Hamburger Hauptbahnhofs ist seit Dienstag das Trinken von Alkohol verboten. Der Hamburger Senat gab eine Verordnung bekannt, nach der alkoholische Getränke auf dem Heidi-Kabel- und dem Hachmannplatz weder mitgeführt noch konsumiert werden dürfen.
Das Verbot gilt auch auf einem schmalen Streifen an der Südseite des Gebäudes am Steintordamm. Auf der West- und Nordseite, also dem zur City zugewandten Bereich, darf weiter Alkohol getrunken werden, wie Innensenator Andy Grote (SPD) erläuterte.
Bei einem Erstverstoß gegen die Regelung droht ein Bußgeld von 40 Euro. Bei wiederholtem Verstoß kann sogar ein Bußgeld von bis zu 200 Euro fällig werden.
Deutsche Bahn zieht mit: kein Alkoholkonsum im Hamburger Hauptbahnhof
Die Deutsche Bahn schloss sich der Maßnahme an und untersagte den Konsum auch im Bahnhof selbst. Bislang galt dort nur auf bestimmten Gleisen ein Verbot. Ausgenommen von der Neuregelung ist die Gastronomie im Bahnhofsgebäude. Erlaubt ist auch weiterhin, seinen Einkauf von Bier oder Wein in der Bahn zu transportieren. Nur Dosen oder Flaschen zum sofortigen Verzehr dürfen nicht mitgenommen werden, wie Grote erläuterte.
Der Senator begründete das Verbot mit der Beobachtung, dass ein erheblicher Anteil der Straftaten am Hauptbahnhof unter Alkoholeinfluss verübt werde.
Alkoholverbot und Sicherheitsallianz für mehr Sicherheit
Das Alkoholverbot sei nach der Gründung der Sicherheitsallianz zwischen Landes- und Bundespolizei sowie der Hochbahnwache und der DB-Sicherheit vor einem Jahr ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung.
Der Hauptbahnhof wird täglich von mehr als 500.000 Reisenden frequentiert, ist zugleich aber ein Treffpunkt von Trinkern und Obdachlosen. Unweit des Bahnhofs liegt die Drogeneinrichtung Drob Inn, wo harte Drogen legal konsumiert werden.
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Ende Februar hatte die Bürgerschaft eine Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes beschlossen. Damit wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, das Trinken auf bestimmten öffentlichen Flächen zu verbieten. Neben dem Alkoholverbot will der Senat auch die Hilfsangebote für Alkoholkranke und Drogensüchtige verstärken. (dpa/mp)