Ein Monitor zeigt digitale Glücksspielangebote, aufgenommen bei einer Präsentation in der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder
  • Online-Glücksspiele erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch die Angebote sind nicht immer legal. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Abzocke mit Online-Wetten: Glücksspieler erhält mehr als 90.000 Euro zurück

Spielschulden sind Ehrenschulden“, heißt es im Volksmund. Doch bei Hunderten Online-Glücksspielanbietern hätten deutsche Verbraucher in den vergangenen Jahren eigentlich gar keine Verluste machen dürfen, da diese Anbieter ohne deutsche Lizenz aktiv waren. Jetzt hat das Hamburger Landgericht einen von ihnen entschädigt.

Der Mann hatte geklagt, weil er zwischen August 2014 und Juli 2020 rund 192.000 Euro auf der Website von „bwin“ einzahlte und lediglich rund 101.000 Euro wieder zurück bekam. Die restlichen rund 90.600 Euro hatte er bei Online-Sportwetten verzockt. 

Laut der Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte aus Berlin, die bundesweit 5500 Glücksspieler vertritt, wurde die Website von „bwin“ während dieses Zeitraumes von dem Unternehmen ElectraWorks Limited mit Hauptsitz in Gibraltar betrieben. Eigentlich hätte ElectraWorks in Deutschland allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Das liegt daran, dass Online-Glücksspiel in Deutschland erst im Oktober 2020 legalisiert wurde. Zuvor gab es lediglich in Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung, wobei dort lizenzierte Glücksspielanbieter sich auch nur an die Bewohner des nördlichsten Bundeslands richten und ihre Angebote nicht bundesweit anbieten durften.

Da es nach Angaben der Kanzlei nicht möglich ist, einen rechtskräftigen Vertrag für ein illegales Angebot abzuschließen, sind die Verträge zwischen den Glücksspielanbietern und ihren deutschen Kunden illegal. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von ElectraWorks und anderen Anbietern, die illegal in Deutschland aktiv waren, zurückfordern. Und zwar bis zu zehn Jahre rückwirkend!

Hamburger Landgericht spricht Glücksspieler Entschädigungssumme zu

Das Landgericht Hamburg sah das genauso und sprach dem Goldenstein-Mandanten nun die vollständige Erstattung seiner Verluste zu.

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„Viele betroffene Spieler verzockten teilweise Zehn- oder sogar Hunderttausende Euro, verschuldeten sich und stehen nun vor einem Scherbenhaufen. In die Rückforderung ihrer Spielverluste setzen viele Verbraucher die Hoffnung auf einen Neuanfang”, erklärt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei den Kläger vor Gericht vertrat. Und: „Für die verantwortlichen Glücksspielanbieter wird die eigene Profitgier durch die Rückforderungen ihrer deutschen Kunden zum Bumerang.“ (mp)

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