Eine Frau geht in Hamburg in der Dämmerung über die Alte Harburger Elbbrücke.
  • In der dunklen Jahreszeit spielt Straßenbeleuchtung in Hamburg eine wichtige Rolle – nicht nur für Fußgänger und Fahrradfahrer.
  • Foto: picture alliance/dpa/Daniel Reinhardt

Warnung vor „Angsträumen“: Senat soll Beleuchtung nicht runterdrehen

Im Zusammenhang mit den Stromsparmaßnahmen bei der Beleuchtung in Hamburg hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor „Angsträumen“ gewarnt. „Ausreichende Beleuchtung ist ein wichtiger Faktor, um die subjektive Sicherheit in der Bevölkerung zu stärken“, erklärte der Vizevorsitzende der Hamburger GdP, Lars Osburg, am Dienstag. Untersuchungen zeigten, dass insbesondere Frauen Gebiete in der Stadt meiden, die sie für unsicher halten.

Seit dem 1. September gilt auch in Hamburg die Energiesparverordnung des Bundes, mit der die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung verboten wird. In Hamburg werden beispielsweise der Michel und andere Baudenkmäler nachts nicht mehr angestrahlt. Auch Wege in Park- und Grünanlagen, Sportanlagen und Jogging-Strecken sollen nach dem Willen des Senats möglichst nicht mehr beleuchtet werden.

Wenn Menschen aus Angst weniger am sozialen Leben teilnehmen, führt das nach Ansicht der GdP zu einer geringeren sozialen Kontrolle und zu Bereichen, in denen es tatsächlich zu mehr Straftaten kommt. „Ist der öffentliche Raum erst einmal verloren, wird es lange Zeit dauern, ihn für die gesamte Bevölkerung wieder zurückzugewinnen“, erklärte Osburg.

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In der dunklen Jahreszeit profitierten insbesondere Radfahrer und Fußgänger von mehr Licht. Wer die Verkehrswende wolle, dürfe sie nicht unnötig gefährden. „Wenn Angsträume zu Taträumen werden können oder es zu folgenschweren Verkehrsunfällen aufgrund mangelnder Beleuchtung im Straßenverkehr kommt, muss der Senat hierfür die Verantwortung übernehmen“, sagte der Polizeigewerkschafter. (dpa/mp)

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