• Zoff bei Hagenbeck: Hinter den Türen tobt ein erbitterter Streit.
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Annäherung im Hagenbeck-Zoff: Regelung zur Kurzarbeit unterschrieben

Stellingen –

Seit Wochen liegen sie im Clinch. Jetzt hat es eine vorsichtige Annäherung zwischen der Hagenbeck-Geschäftsführung und dem Betriebsrat gegeben. Nach MOPO-Informationen sollen beide Seiten sich auf eine Regelung zur Kurzarbeit in dem Tierpark geeinigt haben.

Mit dem Konflikt um das Thema Kurzarbeit hatte alles angefangen. Das war im Dezember. Der Betriebsrat wollte über die von der Geschäftsführung vorgelegte Betriebsvereinbarung verhandeln. Die Geschäftsführung schaltete auf stur. Unter anderem verweigerte sie eine Aufstockung der Kurzarbeitsgehälter auf 100 Prozent, so wie es im Frühjahr beim ersten Lockdown noch geregelt worden war.

Kurzarbeitsregelung gilt rückwirkend zum 1. Dezember

Es kam zum Streit. Folge: Die Geschäftsführung reagierte mit Abmahnungen, zehn Kündigungen und Hausverboten. Der Betriebsrat wehrte sich. Die Sache kam vor Gericht, eine Einigungsstelle wurde einberufen. Zwar wurden die meisten Kündigungen anschließend wieder zurück genommen. Doch insbesondere gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden Thomas Günther, Tierpfleger und ein Urgestein des Zoos, blieb Hagenbeck-Geschäftsführer Dirk Albecht hart. Anfang März werden sich beide Seiten vor Gericht treffen.

Eine erste Annäherung scheint sich nun abzuzeichnen: Am Montag haben Günther und Albrecht nach MOPO-Informationen eine Kurzarbeitsregelung unterschrieben. Sie soll rückwirkend zum 1. Dezember gültig sein und bis zum 12. Januar eine Aufstockung auf 100 Prozent der Gehälter vorsehen. Heißt: Zumindest für diesen Zeitraum erhält die Belegschaft nun ihr volles Gehalt, das ihnen unrechtmäßigerweise gekürzt worden war. Angeblich hat Dirk Albrecht einen Mäzen gefunden, der die für den angesichts der Corona-Schließung notleidenden Zoo entstehenden Zusatzkosten übernimmt.

Regelung soll monatlich verlängert werden

Für die Zeit danach sollen nun die üblichen Kurzarbeitsbezüge von 60 beziehungsweise 67 Prozent des normalen Gehalts gelten. Die Regelung wird je nach Dauer des Lockdowns monatlich verlängert.

Die Geschäftsführung wollte zu der Einigung gegenüber der MOPO keine Stellungnahme abgeben und verweist darauf, „dass es sich um einen internen Vorgang handelt“, zu dem sie sich „nicht weiter äußern möchte.“

Trotz Kurzarbeit: Hagenbeck schreibt neue Stellen aus

Die Gewerkschaft IG Bau erklärte: „Der Betriebsrat hat sich von Anfang an für eine Lösung ausgesprochen, die sowohl im Sinne der Kolleginnen und Kollegen ist, als auch dem Tierpark hilft, die Kosten zu senken. Durch die juristische Auseinandersetzung sind unnötige Kosten entstanden. Bei einem normalen Gesprächsklima von Seiten der Geschäftsführung ließen sich erhebliche Kosten sparen“, so der stellvertretende Regionalleiter Dirk Johne.

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Interessant: Obwohl Hagenbeck derzeit mit Hinweis auf akute Geldnot nicht einmal Jahreskarten verlängert, gibt es auf der Hagenbeck-Internetseite eine ganze Reihe von neuen Stellenausschreibungen. Dabei sind Neueinstellungen für Unternehmen in Kurzarbeit gesetzlich gar nicht zulässig. Neben einem Kassierer und einem Tierpfleger wird auch ein Rechtsanwalt/Assessor gesucht. In diesem Bereich gibt es bei Hagenbeck wohl gerade viel zu tun.

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