Peter Tschentscher (SPD, M), Erster Bürgermeister in Hamburg, steht bei einer Einbürgerungsfeier im Rathaus im Jahr 2023. (Archivbild)
  • Peter Tschentscher (SPD, M), Erster Bürgermeister in Hamburg, bei einer Einbürgerungsfeier im Rathaus. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Anzahl verdoppelt: Das bedeutet das neue Einbürgerungsgesetz für Hamburg

Ende Juni ist das neue Einbürgerungsrecht in Kraft getreten. Die Zahl der Anträge für eine deutsche Staatsbürgerschaft ist beim Amt für Migration in Hamburg seitdem nach oben geschnellt. Das sind die Hauptherkunftsländer.

„Seit dem 27. Juni 2024 sind nahezu 6000 Einbürgerungsanträge gestellt worden. Dies entspricht in etwa einer Verdopplung gegenüber dem Vorjahreszeitraum“, sagte ein Sprecher des Amts für Migration.

So viele Einbürgerungsanträge wurden in Hamburg gestellt

Die Zahlen der Einbürgerungsanträge und auch der Einbürgerungen selbst steigen seit Jahren. So gab es im ganzen Jahr 2020 in Hamburg 6268 Anträge, in diesem Jahr seien es bereits bis Mitte September 13.658 gewesen. Die Zahl der Einbürgerungen stieg den Angaben zufolge von 2020 bis 2023 von 4502 auf 7537 und habe in diesem Jahr bis Mitte September bereits 6281 erreicht. Hauptherkunftsländer seien Syrien, Afghanistan, Iran und die Türkei.

Das Amt für Migration habe wegen der Neuregelung zusätzliches Personal im Einsatz und das Verfahren an wesentlichen Stellen digitalisiert, sagte der Sprecher. So könnten Antragsteller und Antragstellerinnen in Hamburg als einem der ersten Bundesländer den Einbürgerungsantrag online stellen und sämtliche Unterlagen digital einreichen.

Zudem gebe es unter anderem einen digitalen Quick-Check, ob alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllt werden. „Aufgrund der weitreichenden Digitalisierung des Einbürgerungsverfahrens braucht es im Idealfalle nur einen einzigen Gang zum Amt – nämlich zur persönlichen Aushändigung der Einbürgerungsurkunde“, betonte der Sprecher.

Bekenntnis zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft Pflicht

Dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht zufolge können Ausländer, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie müssen dabei ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. In Einzelfällen reichen sogar schon drei Jahre. Für Gast- und Vertragsarbeiter genügt als Sprachnachweis, dass sie sich im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme mündlich verständigen können. Auf den Einbürgerungstest wird bei ihnen verzichtet.

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Zugleich wurden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung den Angaben zufolge strenger. So muss sich, wer eingebürgert werden will, zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehören insbesondere die Würde und Gleichheit aller Menschen. Antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen seien mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar, heißt es beim Bundesinnenministerium.

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