Auf einem Zugzielanzeiger auf einem Bahnsteig vom Bahnhof Hamburg-Barmbek wird auf den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer und dessen Auswirkungen auf den S-Bahnverkehr hingewiesen. (Archivbild)
  • Ab Mittwoch will die GDL den Bahnverkehr sechs Tage lang bestreiken – Fahrgäste müssen sich auf massive Einschränkungen gefasst machen. (Archivbild)
  • Foto: IMAGO / Hanno Bode

Bahnstreik ab Mittwoch: Das müssen Fahrgäste in Hamburg wissen

Ab Mittwochmorgen, 2 Uhr, bis Montagabend, 18 Uhr, sind die Mitglieder der GDL erneut zu einem Bahnstreik aufgerufen. Für sechs Tage soll der Zugverkehr in Deutschland dann nahezu stillstehen – auch für Bahnreisende und Pendler:innen in Hamburg bedeutet das Konsequenzen.

Die S-Bahn Hamburg teilte am Montagmorgen mit, dass für die Zeit des Streiks ein Notfallfahrplan eingerichtet werde – wie schon bei den vergangenen Streikaktionen. „Bitte nutzen Sie dort, wo möglich, auch U-Bahnen und Busse“, hieß es auf der Internetseite.

Bahnstreik in Hamburg: Keine S-Bahn – aber Busse und U-Bahnen fahren

Das geht, denn die Hochbahn ist nicht Teil des Arbeitskampfs durch die GDL. „Die U-Bahnen, Busse und Fähren sind nicht vom Streik betroffen“, hieß es vom HVV. Allerdings seien vereinzelte Einschränkungen möglich. Auch die Bahnen der AKN fahren: „Nach dem erfolgreichen Abschluss intensiver Tarif-Verhandlungen in der letzten Woche ist die AKN von neuen Streiks nicht betroffen“, hieß es. Zwischen Neumünster und Neumünster Süd könne es jedoch Ausfälle geben – das sei davon abhängig, wie das durch die Deutsche Bahn betriebene Stellwerk verfügbar ist.

Im Regional- und Fernverkehr rechnet die Deutsche Bahn mit massiven Verspätungen und zahlreichen Zugausfällen. „Bitte sehen Sie von nicht notwendigen Reisen während des GDL-Streiks ab und verschieben Sie Ihre Reise auf einen anderen Zeitpunkt“, teilte die DB mit. Das Unternehmen versuche, einen Notfallfahrplan einzurichten.

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Auf der Linie RE 5 (Cuxhaven – Hamburg Hauptbahnhof) sollen die Züge voraussichtlich im Drei-Stunden-Takt verkehren – aber nur von und bis Harburg. Zwischen Cuxhaven und Stade soll es außerdem einen Ersatzverkehr mit Bussen geben. Auf der Linie RB 38 zwischen Harburg und Hannover fallen die Züge aus, die Bahn will auch hier einen Ersatzverkehr mit Bussen einrichten.

Der RE 6 (Westerland – Altona) soll zwischen Westerland und Niebüll zur Hauptverkehrszeit im Drei-Stunden-Takt fahren. Einzelne Züge sollen zwischen Husum und Niebüll unterwegs sein. Zwischen Niebüll und Westerland gibt die DB außerdem den Sylt Shuttle plus für den Nahverkehr frei. Der RB 62 zwischen Heide und Itzehose fällt voraussichtlich aus.

GDL-Bahnstreik: Metronom, Erixx, EVB nicht betroffen

Zwischen Neumünster, Kiel und Hamburg plant die Bahn, die Züge der Linien RE 7 und RE 70 alle zwei Stunden fahren zu lassen. Zwischen Neumünster und Flensburg soll es auf den Verbindungen einen Drei-Stunden-Takt geben. Die Linien RE 8 und RE 80 (Lübeck – Hamburg) sollen während des Streiks alle 60 Minuten bedient werden.

Die Züge der RB 81 (Bad Oldesloe – Hamburg) sollen voraussichtlich alle 120 Minuten verkehren, hieß es. Der Ersatzverkehr mit Bussen aufgrund von Baumaßnahmen auf der Strecke sei nicht vom Streik betroffen.

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Die Unternehmen Metronom (RE 2, RE 4, RB 41, RE4, RE3, RB31), Erixx (RB 32, RE 83) und EVB (RB 33), die im Hamburger Umland ebenfalls Regionalbahnen betreiben, teilten mit, dass ihre Mitarbeiter:innen nicht zum Streik aufgerufen seien. Fahrgäste sollten sich aber auf Einschränkungen und Verspätungen einstellen, da unter anderem das DB-Personal an Stellwerken die Arbeit niederlegen könnte.

GDL-Bahnstreik: Diese Rechte haben Bahnreisende

Fahrgäste, die ihre Reise aufgrund des Streiks der GDL vom 24. bis zum 29. Januar verschieben möchten, können ihr Ticket nach Angaben der DB zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch dann, wenn dieser mit einer geänderten Streckenführung erreicht wird. Reservierte Sitzplätze können kostenfrei storniert werden, hieß es. Außerdem ist es möglich, die Fahrten bereits am 22. und 23. Januar anzutreten.

Auch bei Streiks besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung für Verspätungen zu erhalten: Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, können Reisende 25 Prozent des Fahrpreises verlangen. Bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Außerdem haben Reisende ab einer Stunde Verspätung Anspruch auf Getränke und Mahlzeiten. Ist klar, dass eine Reise an einem Tag nicht weitergeht, muss das Bahn-Unternehmen für ein Hotel oder eine andere Unterkunft sorgen – inklusive des Transfers dorthin.

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