Banksy-Phänomen in Hamburg: Illegale Bronze-Statue am Rödingsmarkt
Der Obdachlose vom Herdentor: der erste Streich des Künstlers „Mohamed Smith“ in Bremen.
Foto: picture alliance/dpa
Altstadt –
Ein unbekannter Schöpfer hat eine über einen Meter große Bronze-Figur aufgestellt, mitten in Hamburg unter eine Brücke der Hochbahn-Haltestelle am Rödingsmarkt. Das ist nicht der erste Streich des Künstlers.
Hinter einem Brückenpfeiler am Rödingsmarkt schaut nun eine Bronze-Statue hervor. Sie ähnelt einem Kind oder Jugendlichen im Kapuzenpulli, in der rechten Hand hält sie eine Sprühdose, in der linken eine Plastiktüte. Wie ein Werk vom anonymen Künstler Banksy ist sie einfach aufgetaucht.
Barcodes auf Statue verweisen auf Künstler-Pseudonym
Zunächst war sie noch mit Malermatte und Klebeband eingepackt, bis sie interessierte Passanten davon befreiten. So fiel auf, dass sowohl der Kapuzenpulli der Statue als auch die Wand, vor der der Graffitisprüher hervorguckt, mit Barcodes versehen wurden.
Scannt man den Barcode auf der Brust der Statue erscheint die Nachricht „content?“, was als „Inhalt?“ oder „zufrieden?“ übersetzt werden kann. Der andere hingegen verweist auf das Pseudonym „Mohamed Smith“.
Bronze-Statue in Hamburg: Das war nicht der erste Streich
Und das soll nicht die erste Aktion von „Mohamed Smith“ gewesen sein. Schon im Mai hatte der Künstler am Herdentor in Bremen eine ähnliche Bronze-Figur aufgestellt: einen Obdachlosen, der einen echten Einkaufswagen schiebt.
Nach Informationen von „buten un binnen“ soll der Künstler seine Aktionen selbst gefilmt, die Aufnahmen eingeschickt haben und so mit dem Magazin in Kontakt getreten sein. In einem Video ist zu sehen, wie der Künstler und seine Helfer – in Warnwesten gekleidet und mit Baustellenschilder ausgestattet – die Statue am helllichten Tag am Boden befestigen.
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Bremer Behörden zufolge darf der Obdachlose zunächst ein Jahr lang am Herdentor stehenbleiben, eingezäunt von einem Bauzaun, da die Statue nicht standfest ist. Ob auch der Graffitisprüher vom Rödingsmarkt so lange stehen bleiben darf?