Behörde bleibt hart: Auf diese Events müssen Hamburger weiterhin verzichten
Das wird in Hamburg ein Sommer ohne Flohmärkte! Die Wirtschaftsbehörde setzt Flohmärkte den Jahrmärkten gleich und stuft sie als Großveranstaltung ein. Und die bleiben strikt verboten! Und zwar nach Coronavirus-Verordnung mindestens bis zum 31. August.
Veranstalter wie „Marktkultur Hamburg“ hatten bis zuletzt gehofft, dass man Flohmärkte den Wochenmärkten gleich setzt und sie also unter verschärften Hygiene-Bedingungen im kleineren Rahmen wieder erlaubt. Der Veranstalter richtet in Hamburg seit 1995 jährlich bis zu 80 Märkte aus, darunter die Flohschanze an der Feldstraße, den Flohmarkt auf dem Großneumarkt oder den Antikmarkt Colonnaden.
Flohmärkte in Hamburg: Keine Chance vor September
Das Unternehmen aus Winterhude teilte auf seiner Website mit: „Da die Besucherdichte auf Flohmärkten ähnlich ist wie auf Wochenmärkten und nicht vergleichbar ist mit Konzerten oder Festivals, wäre es durchaus legitim, Flohmärkte unter freiem Himmel als Veranstaltungsform gesondert zu betrachten.“
Das sieht die zuständige Wirtschaftsbehörde anders. Auf MOPO-Anfrage geht man hier davon aus, dass jeder Flohmarkt mehr als 1000 Besucher hat und damit eine Großveranstaltung ist, die bis 31. August verboten bleibt.
Das könnte Sie auch interessieren: Coronavirus in Hamburg: hier geht es zu unserem Newsticker
Bitter für Tausende Hamburger Trödelfans, aber auch für Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens auf ein wöchentliches Zubrot als Flohmarkt-Verkäufer angewiesen sind.