Brokstedt
  • Kerzen und Blumen stehen und liegen im Bahnhof Brokstedt in einem Wartehäuschen. Bei der Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg waren am 25. Januar zwei junge Menschen getötet und fünf verletzt worden.
  • Foto: dpa

Behördenversagen im Fall Ibrahim A.? Schleswig-Holstein macht Hamburg Vorwürfe

Schleswig-Holsteins Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne) hat Probleme in der Kommunikation der Behörden zum mutmaßlichen Täter von Brokstedt eingeräumt. Bestimmte Informationen aus Hamburg zu dem Mann seien nicht in Schleswig-Holstein angekommen, sagte Touré am Mittwoch im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Kiel. Beide Länder müssten sich die Frage stellen, ob sie nicht an einigen Stellen noch hätten nachhaken müssen.

Zuvor hatte ein Abteilungsleiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vor dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtag gesagt, dass über eine Rücknahme des sogenannten subsidiären Schutzstatus für den mutmaßlichen Täter von Brokstedt bisher nicht entschieden worden sei. Hintergrund: Ein subsidiärer Schutz greift, wenn weder der Flüchtlingsstatus noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Sie hätten das nicht entscheiden können, so der Abteilungsleiter, weil sie Ibrahim A. kein rechtliche Gehör geben konnten. Sie wussten schlicht nicht, wie sie ihn erreichen sollen. Für sie stellte es sich so dar, dass er keinen festen Wohnsitz hatte, auf Post an eine hinterlegte Adresse habe er nicht reagiert.

Schleswig-Holstein: Schutzstatus hätte womöglich entzogen werden können

Hätte die Behörde Kenntnis von der Untersuchungshaft in Hamburg gehabt, wäre es ein Leichtes gewesen, ihn anzuhören, sagte der Abteilungsleiter. Auch der Austausch mit der Ausländerbehörde in Kiel habe keine entsprechenden Hinweise ergeben.

Nun, nach der Inhaftierung von Ibrahim A. nach der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg, könne rechtliches Gehör gewährt werden. Dann sei es wahrscheinlich, dass der Schutzstatus zurückgenommen wird. Das Rücknahmeverfahren war im Herbst 2021 eingeleitet worden. Die Staatsangehörigkeit des Palästinensers sei ungeklärt. Der Mann selbst habe sich bei seiner Einreise nach Deutschland 2014 als Palästinenser aus dem Gazastreifen und staatenlos bezeichnet.

Der 33 Jahre alte Palästinenser war erst wenige Tage vor der Tat aus der Haft in Hamburg entlassen worden. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) hat sich unterdessen am Mittwoch in der Hansestadt gegen Kritik hinsichtlich des Umgangs ihrer Behörde mit dem mutmaßlichen Täter verteidigt.

Gallina: Entlassung aus U-Haft sei nicht vorzeitig erfolgt

In der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft verwies Gallina darauf, dass die Freilassung von Ibrahim A. aus der Untersuchungshaft sechs Tage vor der Gewalttat mit zwei Toten und fünf Verletzten gerichtlich entschieden worden war. Auch sei seine Entlassung nicht vorzeitig, sondern unter Ausschöpfung des Rechtsrahmens erfolgt. „Und es gab auch keine Möglichkeit, Auflagen zu erteilen.“ (mp/dpa)

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