Gläubige sitzen zum Freitagsgebet vor der geschlossenen Blauen Moschee an der Alster in Hamburg.
  • Gläubige sitzen am 9. August zum Freitagsgebet vor der geschlossenen Blauen Moschee an der Alster in Hamburg.
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Ärger um Gebete vor der Blauen Moschee – diese neuen Regeln gelten jetzt

Sind es nur Gebete – oder Versammlungen mit Protest? Die öffentlichen Freitagsgebete auf der Straße vor der geschlossenen Blauen Moschee sorgen seit Wochen für Unmut. Jetzt gibt es Auflagen.

Die öffentlichen Gebete auf der Straße vor der Blauen Moschee an der Hamburger Außenalster dürfen nur noch abseits des beschlagnahmten Gotteshauses stattfinden. Eine entsprechende Verfügung hat die Versammlungsbehörde als Auflage für das Freitagsgebet erlassen. 

Nach dem Verbot des als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrums Hamburg und der Schließung der Moschee vor fünf Wochen durch das Bundesinnenministerium hatten sich Gläubige zum Freitagsgebet bisher direkt davor auf der Straße Schöne Aussicht versammelt. Die Straßen rund um die Moschee waren dazu von der Polizei für den Autoverkehr gesperrt worden. In der Nachbarschaft hatte sich dagegen Unmut geregt – auch die MOPO hatte berichtet.

Gebete nur noch außerhalb der Fahrbahn 

Laut Verfügung der Versammlungsbehörde dürfen die Gläubigen jetzt nur noch auf einer Fläche außerhalb der Fahrbahn im Bereich Schöne Aussicht/Karlstraße zusammenkommen – zwei Grundstücke entfernt vom abgeriegelten IZH-Gelände. „Durch diese Auflage sollen die Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Dritte reduziert werden“, heißt es von Seiten der Polizei. „Zudem hat die Versammlungsbehörde per Auflage die Einhaltung der Lautstärkeregularien verfügt.“

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Zuvor hatte es ein Hin-und-Her um die Zuständigkeit gegeben. „Weil es sich wiederholt um religiöse Veranstaltungen ohne Meinungskundgabe gehandelt hatte, war zwischenzeitlich das Bezirksamt Hamburg-Nord mit der Entscheidung über die Nutzung des öffentlichen Raums und erforderliche Sondernutzungserlaubnisse betraut“, so ein Polizeisprecher. Zuletzt sei es bei den Gebeten aber auch zu „Meinungskundgaben“ gekommen, weshalb die Zuständigkeit wieder zur Versammlungsbehörde gewechselt sei.

Gläubige fordern: „Wir wollen unsere Moschee zurück“

Am vorvergangenen Freitag hatten rund 100 Menschen auf der Straße vor der Moschee gebetet und für eine Wiederöffnung des Gotteshauses demonstriert. „Wir wollen unsere Moschee zurück“, stand auf einem Transparent. „Wir sind auf der Straße und beten hier, weil wir keine andere Möglichkeit haben“, sagte ein Imam. Die Moschee sei ein zentraler Ort des Glaubens für schiitische Muslime. Das dürfe nicht durch außenpolitische Konflikte in den Hintergrund geraten.

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Laut der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums verfolgt das von Teheran gesteuerte IZH verfassungsfeindliche Ziele, indem es die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland verbreitet. (dpa/mp)

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