Die Imam-Ali-Moschee (Blaue Moschee) vom Islamischen Zentrum Hamburg wird vom Verfassungsschutz überwacht.
  • Die Imam-Ali-Moschee (Blaue Moschee) vom Islamischen Zentrum Hamburg wird vom Verfassungsschutz überwacht.
  • Foto: IMAGO / Hanno Bode

Blaue Moschee ruft zum „Frieden“ auf – und erklärt sich mit Nazi-Vergleich zum Opfer

Das wegen seiner Nähe zum Regime in Teheran von der Schließung bedrohte und seit langem vom Verfassungsschutz beobachtete Islamische Zentrum Hamburg (IZH) hat zum Frieden und zur Wahrung der Menschenrechte im Nahen Osten aufgerufen – und sich gleichzeitig als Opfer von „Hetze und Vorverurteilung“ bezeichnet.

„Obwohl wir als Gotteshaus politische Neutralität wahren, sprechen wir uns entschieden gegen Menschenrechtsverletzungen aus und appellieren an alle Parteien, den Weg des Friedens zu suchen und die Menschenrechte zu achten“, teilte das Zentrum mit.

Die konkrete Frage, wie das Zentrum den Überfall der islamistischen Terrororganisation Hamas auf Israel mit mehr als 1000 toten Zivilisten bewertet, beantwortete das IZH am Donnerstag jedoch nicht.

Blaue Moschee spricht von „Hetze und Vorverurteilung“

Das seit Jahrzehnten vom Verfassungsschutz beobachtete Zentrum gilt als verlängerter Arm des iranischen Regimes, das der Hamas zu ihrem Angriff auf Israel am Samstag gratuliert und diesen als „Wendepunkt in der Fortsetzung des bewaffneten Widerstands“ bezeichnet hatte.

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Die Forderung zahlreicher Politiker und Parteien nach einer Schließung des Zentrums, das die Blaue Moschee an der Alster betreibt, wies das IZH zurück. „Die ständige Hetze und Vorverurteilung gegenüber dem IZH und seinen Mitgliedern ist nicht akzeptabel.“

Blaue Moschee will „Export der islamischen Revolution“

Das IZH fühle sich den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. „Wir verurteilen jede Form von Rassismus, insbesondere Antisemitismus und Islamophobie, und sehen in solchen Forderungen eine bedenkliche Wiederholung dunkler Kapitel der deutschen Geschichte.“

Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Hamburg im Juni entschieden, dass die Einstufung des IZH als extremistische islamistische Organisation rechtlich nicht zu beanstanden sei. Auch die Aussage, das Islamische Zentrum strebe den „Export der islamischen Revolution“ an, sei zulässig. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte betont, dass ein Verbot des IZH vom Bundesinnenministerium beschlossen werden müsse: Ein solches werde „vom Senat ausdrücklich begrüßt und unterstützt“, sagte Tschentscher. (dpa/josi)

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