Der Angeklagte bekam von der 89-Jährigen die Vollmacht für ihr Konto – ein fataler Fehler (Symbolbild).
  • Der Angeklagte bekam von der 89-Jährigen die Vollmacht für ihr Konto – ein fataler Fehler (Symbolbild).
  • Foto: Imago

Enorme Summe: Mann soll blinde 89-Jährige regelmäßig bestohlen haben

Ein Mann muss sich vor Gericht wegen Untreue in 47 Fällen verantworten. Das Opfer: eine 89-jährige Frau. Der Prozess beginnt am Mittwoch im Amtsgericht Hamburg am Lübeckertordamm (St. Georg).

Nachdem der Angeklagte S. im Februar 2016 von der damals 89 Jahre alten, blinden und pflegebedürftigen F. eine Girovollmacht für deren Sparkassenkonto eingeräumt worden war, soll er zwischen März 2016 und September 2018 insgesamt 47 Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von rund 72.800 Euro vorgenommen haben.

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Hamburg: Angeklagter beglich mit dem Geld private Rechnungen

Insbesondere soll S. regelmäßig Bargeld im Wert von jeweils 2000 Euro für sich abgehoben und damit private Hotel- und Restaurantrechnungen beglichen haben.

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