Brandanschläge in Hamburg geplant: Mitglied von „Parkbankcrew“ erneut vor Gericht
Vor drei Jahren wurde zwei Männern und einer Frau vor dem Hamburger Landgericht der Prozess gemacht. Sie sollen zum zweiten Jahrestag der G20-Proteste vier Brandanschläge geplant haben – unter anderem auf das Wohnhaus einer damaligen Senatorin. Alle drei erhielten Gefängnisstrafen und legten Revision ein. Jetzt bekommt die Frau ein neues Verfahren.
Nachdem Anfang November das Urteil gefallen war, kam es zu Ausschreitungen vor dem Gerichtsgebäude. Viele Unterstützer aus der linken Szene waren gekommen, um den Prozesstag rund um das Trio zu verfolgen. Nach dem Richterspruch kam es zu Rangeleien mit der Polizei.
Hamburg: Angeklagte sollen Brandanschläge geplant haben
Rund zehn Monate lang hatte der Prozess gegen zwei Männer und eine Frau gedauert, die sich unter anderem wegen gemeinschaftlicher Verabredung zu schwerer Brandstiftung verantworten mussten. Das Trio hatte der Anklage zufolge vom 7. auf den 8. Juli 2019 anlässlich des zweiten Jahrestags der G20-Proteste möglichst zeitgleiche Brandanschläge auf vier verschiedene Orte geplant. Unter den Zielen waren neben einem Maklerbüro und einem Wohnungsbauunternehmen auch das Wohnhaus von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD).
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Die drei hatten sich in jener Nacht gegen Mitternacht mit einem weiteren, unbekannt gebliebenen, Täter an einer Parkbank in der Grünanlage Meißnerstraße getroffen, um die Brandsätze untereinander aufzuteilen. Allerdings kamen ihnen zivile Polizeibeamte dazwischen, die das Trio kurz vor Eintreffen des vierten Tatbeteiligten noch auf der Parkbank sitzend überprüfte und festnahm – weshalb sie in den Medien und der linken Szene auch als „die Drei von der Parkbank“ oder „Parkbankcrew“ bezeichnet werden.
Hamburger Landgericht verurteilt „Parkbankcrew“ zu Gefängnisstrafen
Das Landgericht verdonnerte alle drei am 5. November 2020 zu einer Haftstrafe ohne Bewährung. Ein damals 32-Jähriger erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ein 28-Jähriger erhielt ein Jahr und sieben Monate. Die Frau bekam eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten.
Das Trio ging in Revision. Am 11. Mai 2020 entschied der Bundesgerichtshof Leipzig, dass im Falle der Frau die Frage der Bewährung noch einmal von einer anderen Kammer des Landgerichts Hamburg verhandelt werden muss. Er begründete es damit, dass das Landgericht in seinem Urteil das Verhalten der Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung herangezogen habe, obwohl dieses nicht wie vorgeschrieben in die Beweisaufnahme eingeführt worden sei.
Die beiden Männer scheiterten mit ihrer Klage gegen das Urteil, allerdings hatte die verlorene Revision für sie keine direkten Folgen mehr, da sie durch die Untersuchungshaft den größten Teil ihrer Strafe bis dahin bereits verbüßt hatten.