Brutaler Angriff auf schwangere Freundin: Verurteilter legt Berufung ein
Im Juni wurde Ahmad H. zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht war überzeugt davon, dass der 26-Jährige Überfälle auf seine damalige Freundin inszeniert hatte, um die von ihm nicht gewollte Schwangerschaft zu beenden. Der junge Mann legte gegen das Urteil Berufung ein. Am Dienstag beginnt der Prozess vor dem Hamburger Landgericht.
Die ihm vorgeworfene grausige Tat liegt schon zwei Jahre zurück: Es ist der 27. Oktober 2019. Ahmad H. und seine zu dem Zeitpunkt 17-jährige schwangere Freundin gehen spätabends in Billstedt im Park „An der Steinbek“ spazieren, als ein Unbekannter die junge Frau plötzlich attackiert, ihr ins Gesicht schlägt, die Jacke über den Kopf zieht, sie an den Beinen packt und ihr mehrfach in den Bauch tritt. Obwohl Ahmad H. diesen Überfall geplant und telefonisch eingeleitet haben soll, verfolgt er den Angreifer zum Schein. Die 17-Jährige erleidet durch den Angriff Rückenschmerzen, das Ungeborene bleibt unverletzt.
Mann soll Überfall auf schwangere Freundin inszeniert haben
Für Ahmad H. offenbar Anlass genug, noch einen weiteren Überfall zu inszenieren. Am 13. April vergangenen Jahres – seine Freundin ist inzwischen schon im achten Monat – geht Ahmad H. gegen Mitternacht mit ihr in den Blohms Park. Dort lässt er sie kurz allein. Wieder taucht ein Mann auf, der ihr, wie schon bei der ersten Tat, eine Jacke ins Gesicht drückt, ihre Beine hochzieht und ihr mehrfach in den Bauch tritt.
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Die Minderjährige erlitt stumpfe Verletzungen am gesamten Körper und bekam vorzeitige Wehen, sodass ein Notkaiserschnitt durchgeführt werden musste. Das Kind kam gesund zur Welt.
Angeklagter zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt
Wie sich später herausstellte, hatte er seine Freundin – mit der er zu dem Zeitpunkt bereits zwei Jahre zusammen war – bei Bekanntwerden der Schwangerschaft unter Tränen gebeten, abzutreiben, da sein Vater damit nicht einverstanden gewesen sein soll. Zunächst sagte sie zu, änderte jedoch später ihre Meinung.
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Im Prozess gegen die beiden Männer hatte die Staatsanwaltschaft für den Vater des Kindes dreieinhalb Jahre Haft gefordert, für den Mitangeklagten eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Die Verteidiger beantragten Freispruch für ihre Mandanten. Der Mittäter wurde schließlich freigesprochen, da das Gericht zwar Indizien, aber keine ausreichenden Beweise gegen ihn sah. Ahmad H. wurde zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Am Dienstag beginnt vor dem Hamburger Landgericht sein Berufungsprozess.