Die Abgeordneten sitzen im Plenarsaal während der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus.
  • Die Abgeordneten sitzen im Plenarsaal während der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus. (Symbolbild)
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Bürgerschaft stimmt über neues Klimaschutzgesetz ab

Bis 2045 soll Hamburg klimaneutral werden. Wie das gehen soll, legt der Senat im Klimaschutzgesetz und im Klimaplan fest. Nun muss die Bürgerschaft dem zustimmen, Zweifel daran bestehen nicht. Kritik gibt es trotzdem.

Die Hamburgische Bürgerschaft wird an diesem Mittwoch über die vom rot-grünen Senat vorgelegte Novelle des Klimaschutzgesetzes und die zweite Fortschreibung des Klimaplans entscheiden. Darin ist beschrieben, wie Hamburg den CO2-Ausstoß bis 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 senken und bis 2045 CO2-neutral werden will. Zwar werden die Klimaziele damit weiter verschärft – Umweltverbände und Klimaaktivisten halten die Maßnahmen aber weiterhin für nicht ausreichend. Und auch von der Opposition kommt Kritik.

Hamburg: Bürgerschaft entscheidet über Klimaschutzgesetz

In einem Zusatzantrag fordert die Linke, dass sich der Senat mit seinen Maßnahmen auch weiterhin am Pariser Klimaziel, die menschengemachte Erderwärmung bis zum Jahr 2100 auf 1,5 Grad zu begrenzen, orientieren müsse. Bei einer Senatsanhörung Anfang des Monats habe die Umweltbehörde eingeräumt, „dass der Senat sich nicht länger mit der Erreichung des 1,5 Grad-Ziels befasse und sich an der 1,75 Grad-Marke orientiere“, heißt es in dem Antrag.

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Die Linke fordert darin zudem eine CO2-Budgetierung für Hamburg und Unterstützung für Betriebe und Branchen bei der Transformation. Außerdem sollen „Bürger*innenräte“ zur Begleitung der Umsetzung des Klimaplans eingerichtet werden. Der Zusatzantrag zeige die Schwächen des neuen Gesetzes auf, sagte der Klimaexperte der Fraktion, Stephan Jersch. „Zugleich schlagen wir Maßnahmen vor, mit denen Hamburg doch noch auf das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet werden kann.“

Sudmann: Wichtig, dass Mieter nicht draufzahlen müssen

Eine Forderung der Linken ist die sogenannte „Warmmietenneutralität“: Maßnahmen an Wohngebäuden sollten nur in der Höhe auf Mieter umgeschlagen werden können, wie diese sich bei ihnen auch positiv in sinkenden Nebenkosten niederschlagen. „Wichtig ist uns vor allem, dass die Mieter*innen am Ende nicht mehr bezahlen müssen“, sagte Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion.

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Nach Ansicht der FDP-Abgeordneten Anna von Treuenfels-Frowein kommt in dem Gesetz „hinter den vollmundigen Ankündigungen von Rot-Grün (…) eine intransparente Politik zum Vorschein“. Es sei unzureichend, dass die Erreichung der Klimaziele nur alle zwei Jahre evaluiert werden solle, sagte sie. Auch sie kritisierte, dass unklar sei, wie die Bürger bei der Umsetzung der Maßnahmen finanziell unterstützt werden. „Klar ist allerdings, dass Rot-Grün seine selbstgesteckten Klimaziele bisher verfehlt, obwohl doch angeblich so viel unternommen wird.“

Vor der Abstimmung am Mittwoch wird sich die Bürgerschaft in der Aktuellen Stunde mit dem Thema befassen. „Wirksamer und gerechter Klimaschutz: Rot-Grün ebnet den Weg für ein klimaneutrales Hamburg, das auch in Zukunft lebenswert ist“, so der Titel der von SPD und Grünen angemeldeten Debatte.

Photovoltaik auf begrünten Dächern

Um die Pläne zu erreichen, soll unter anderem schon ab kommendem Jahr auch für Bestandsgebäude eine Photovoltaikpflicht gelten. Wer sein Dach grundlegend saniert, soll mindestens 30 Prozent der Fläche mit Solar-Paneelen versehen. Ab 2027 soll sowohl für Neu- als auch Bestandsbauten eine Solargründachpflicht bestehen, das heißt zusätzlich zu den Solarpaneelen sollen mindestens 70 Prozent der Dachflächen begrünt sein. Darüber hinaus sollen neue oder erweiterte Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen ebenfalls mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen.

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Vorrang bekommen sollen zudem der Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Unter anderem sollen die Abstandsregelungen für das Errichten von Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen gelockert und das Widerspruchsverfahren in Verwaltungsverfahren abgeschafft werden, um den Bau von Windenergieanlagen zu beschleunigen. (dpa/mp)

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