Caterer sauer – Zoff ums Schulessen in Hamburg
Vor rund zwei Wochen hat die Schulbehörde eine Einigung bei den Kosten für Schul-Mittagessen verkündet. Doch die Caterer sind unzufrieden. Der Zankapfel: die Mehrwertsteuer.
Zwischen Hamburgs Schul-Caterern und der Behörde bahnt sich ein neuer Streit um die Bezahlung der Mittagessen für Schülerinnen und Schülern an. Nachdem die Schulbehörde erst vor rund zwei Wochen erklärt hatte, dass die Caterer aufgrund hoher Lebensmittelpreise und steigender Arbeitskosten zehn Cent mehr für ein Mittagessen erhalten, wollen diese auch die Differenz der von sieben auf wieder 19 Prozent gestiegenen Mehrwertsteuer ersetzt bekommen. Von der Schulbehörde sei eine Einigung kommuniziert worden, „in der wir den Stand unserer Abstimmungen nicht wiedererkennen”, erklärten die Caterer.
Schulessen in Hamburg: Preis hoch oder Qualität runter?
Aktuell kostet ein Mittagessen in den Schulmensen maximal 4,35 Euro. Abrechnen können die Caterer jedoch bis zu 4,90 Euro, wobei die Differenz voraussichtlich noch bis zum Ende des Schuljahres die Schulbehörde übernimmt.
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„Es kann nicht sein, dass die Steuererhöhungen auf dem Rücken der Kinder, der Qualität oder der Caterer umgesetzt werden”, sagte der Vorsitzende des Hamburger Landesverbands Deutscher Kita- und Schulcaterer, Okan Saiti. Die Rückkehr zu 19 Prozent Mehrwertsteuer erhöhe die Kosten um 60 Cent je Essen. „Entweder wir stellen die Arbeit ein oder senken drastisch die Qualität ab – das kann doch nicht das Ziel des Senates sein”, betonte der Chef des Anbieters Mammas Canteen. Der Geschäftsführer des Caterers Alsterfood, Amedeus Hajek, warnte, ein Rückgang der Einnahmen um zwölf Prozent „ist das Aus für sehr viele Hamburger Schulcaterer – als erstes für die kleineren Anbieter”.
Hamburgs Eltern auf Zinne
Nach Angaben der Caterer war die Preiserhöhung um zehn Cent auf 4,90 Euro im Dezember unter der Prämisse einer Mehrwertsteuer von sieben Prozent vereinbart worden. Gleichzeitig hätten die Unternehmen aber darauf hingewiesen, dass die Preise im Falle einer Steuererhöhung entsprechend angepasst werden müssten. Die Schulbehörde habe zugesichert, das Thema in den Senat einzubringen.
Von der Elternkammer Hamburg forderte die Schulbehörde auf unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. „Für viele Familien sind bereits die vergangenen Steigerungen des Essenspreises eine Herausforderung. Um zu vermeiden, dass Kinder aus finanziellen Gründen nicht am Schulessen teilnehmen können, kann der finanzielle Ausgleich nur von der Schulbehörde geleistet werden”, sagt Simone Kohl, Vorsitzende der Elternkammer Hamburg. Der Vorsitzende des Hamburger Sozialverbands (SoVD) forderte vom Senat: „Dieser Posten muss im kommenden Haushalt fest eingeplant werden und ist nicht verhandelbar.“
Hamburg: Schulbehörde wehrt sich
Die Schulbehörde wies die Vorwürfe zurück. „Die Preiskalkulationen waren immer bezogen auf eine 19-prozentige Mehrwehrwertsteuer, die zwischenzeitliche Absenkung auf sieben Prozent war eine Unterstützungsmaßnahme des Bundes, von der die Caterer deutlich profitiert haben”, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Es seien aber bereits Gespräche mit den Caterern terminiert „und wir sind zuversichtlich eine gemeinsame Lösung zu finden”.
Nach Angaben der Schulbehörde erhöhen sich die staatlichen Zuschüsse für die jährlich ausgegebenen rund 16 Millionen Mittagessen durch die zuletzt getroffene Vereinbarung um acht Millionen Euro auf mehr als 50 Millionen Euro.
Auch werde den Cateringfirmen die gesamte schulische Infrastruktur kostenlos zur Verfügung gestellt – seit 2011 seien für mehr als 290 Millionen Euro über 280 Schulkantinen neu gebaut oder saniert worden. Zudem übernehme die Stadt die Kosten für Energie und Wasser. Andernfalls wären bereits jetzt alle Mittagessen rund 90 Cent teurer, hatte die Behörde Anfang des Monats erklärt.
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Brigit Stöver, Bildungsexpertin der CDU, reicht das nicht. Sie forderte am Mittwoch „endlich” eine Stellungnahme von höchster Ebene: „Ich fordere die neue Schulsenatorin auf, sich endlich zu der Problematik zu äußern und den Caterern einen gangbaren Vorschlag zu unterbreiten, wie mit den entstandenen Kostensteigerungen zu verfahren ist.” (dpa/ncd/abu)