Corner-Zoff in Hamburg: Alkoholverbot droht: Senat gibt Partyvolk eine letzte Chance
Senat und Bezirke räumen der Partymeute eine letzte Chance ein: Wenn sich am kommenden Wochenende alle brav an die Corona-Auflagen halten und beim Cornern Abstand halten, dann könnte eine strenge Allgemeinverfügung noch abgewendet werden. Wenn nicht, dann droht ein Alkoholverkaufsverbot für Kioske.
Hintergrund: Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) und die Bezirke Altona und Mitte haben die Faxen dicke und beraten derzeit über Allgemeinverfügungen, nach denen allen Kiosken in bestimmten Straßenzügen, etwa am Schulterblatt oder auf der Großen Freiheit, grundsätzlich verboten werden könnte, nach 22 Uhr Alkohol zu verkaufen.
Am Wochenende war es erneut zu großen Ansammlungen von Feierwütigen gekommen, die sich nicht um Masken und Abstand scherten. „Massenhafte Verstöße gegen Corona-Auflagen kann der Senat nicht tolerieren“, so Martin Helfrich, Sprecher der Gesundheitsbehörde. Deshalb jetzt der Schuss vor den Bug: „Sollte es am kommenden Wochenende erneut zu massenhaften Übertretungen der Regelungen kommen, ist damit zu rechnen, dass die Behörden mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung reagieren müssen.“
Kommt das Alkoholverbot in der Schanze und auf dem Kiez?
Bisher kann die Polizei bei einem konkreten Sicherheitsrisiko lokale Alkoholverkaufsverbote gegen einzelne Kioske aussprechen und mobilen Straßenverkäufern Platzverweise erteilen.
Eine bezirkliche Allgemeinverfügung ist ein schärferes Schwert: Damit kann ein Bezirk etwa allen Kiosken ein generelles Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr aussprechen. Auch ein Betretungsverbot besonders beliebter Corner-Hotspots könnte Teil einer solchen Verfügung sein.
Die Opposition will die Feiernden noch strenger an die Kandarre nehmen: „Eine Begrenzung ab 22 Uhr ist viel zu spät, da ist das Cornern dann meist schon im vollen Gange. Daher sollte das Verkaufsverbot bereits ab 20 Uhr gelten“, so CDU-Fraktionschef Dennis Thering.
Hamburg berät über Alkoholverbot in Bezirken
Von Straßenpartys genervte Anwohner und Wirte sind ausdrücklich keine Rechtfertigung für ein bezirkliches Alkoholverbot: „Bezirkliche Allgemeinverfügungen, über die wir im Moment diskutieren, sind ein Instrument, um den Infektionsschutz durchzusetzen. Sie müssen zeitlich begrenzt sein“, so Helfrich zu MOPO.
Hamburg steht mit einer sehr geringen Zahl von Neuinfektionen im Moment sehr gut da, bei jedem Fall kann die Ansteckungskette nachverfolgt und unterbrochen werden.