Corona-Ausbruch in der „Katze“: Forderung nach Maskenpflicht hinterm Tresen
Sternschanze –
„Darth Vader“ und „Lucky Luke“ – von 600 Gästen, die an drei Tagen im September die Bar „Katze“ am Schulterblatt besuchten, haben laut Bezirksamt Altona 100 falsche Namen und Kontaktdaten hinterlassen. Die Folge: Nach dem Corona-Ausbruch können diese Besucher nicht informiert werden. Alarmierend: Bisher wurde das Virus bei vier Mitarbeitern und vier Gästen nachgewiesen. Sind die Gästelisten ein Reinfall?
Bisher wurden laut Sozialbehörde 500 Besucher kontaktiert, die am 5., 8. oder 9. September die kleine Bar in der Schanze besucht haben, als der mutmaßlich erste infizierte Kellner Dienst hatte.
Was sagen die Barbetreiber der „Katze“ zu dem Ausbruch?
Die „Katze“ hat inzwischen freiwillig geschlossen und war für die MOPO nicht zu erreichen. Auf Instagram zeigen die Betreiber wenig Schuldbewusstsein: „Hallo liebe Leute, wir werden weiterhin ein paar Tage zu bleiben, weil wir Modernisierungsarbeiten in der Katze durchführen“ heißt es in dem Post. „Parallel wurden wir vom Gesundheitsamt informiert, dass ab dem 5.9.20 einige Corona positiv gemeldet worden sind. Trotz unserer Hygienemaßnahmen, muss man in der heutigen Zeit, leider immer damit rechnen.“ Sie wollen „noch stärker“ an ihrem Hygienekonzept arbeiten.
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Wurde die „Katze“ in letzter Zeit kontrolliert?
Die „Katze“ wurde durch das Amt für Arbeitsschutz am 30. Juli 2020 kontrolliert. Überprüft wurde etwa, ob die Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Dies war zum Zeitpunkt der Besichtigung der Fall.
Wird die Coronaverordnung für Gastronomie nach dem Vorfall strenger?
Altonas Bezirksamtsleiterin Stefanie von Berg forderte mit Hinweis auf den Ausbruch eine generelle Maskenpflicht auch für die Angestellten. „Wir brauchen eine Maskenpflicht für Kellnerinnen und Kellner“, sagte sie dem Hamburg Journal im NDR Fernsehen (Donnerstagabend). Bis zu einer politischen Entscheidung und der entsprechenden Verordnung sollten die Mitarbeiter am besten freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, mahnte sie.
Was sagen andere Barbetreiber zu dem Corona-Ausbruch in der „Katze“?
Das „Barkombinat Hamburg“ hat für den Corona-Ausbruch in der „Katze“ kein Verständnis. „Gastronomien, die sich nicht an die Regeln halten, machen uns das Leben verflucht schwer, denn sie ,züchten‘ und bestätigen Gäste, die diese ebenfalls für überflüssig halten“, so der Verein. „Es wäre um einiges einfacher, wenn alle an einem Strang ziehen würden.“ Eine Sippenhaft von allen Schankwirtschaften in Hamburg wäre allerdings verheerend, denn das Image der Bars habe durch die Darstellung als „Corona-Hotspot“ schon genug gelitten. Damit der Ausbruch in der „Katze“ ein Einzelfall bleibt, bräuchten die Bars Unterstützung von Gästen, Behörden und der Politik, sagt das Barkombinat. Auch die Barbetreiber, die die MOPO in der Schanze fragte, reagieren mit Kopfschütteln auf Gäste, die falsche Daten hinterlassen.
Wie gehen andere Gastronomen mit falschen Gästedaten um?
Stephan Fehrenbach von der Bar „Laundrette“ sagt gegenüber der MOPO, dass eine standardmäßige Kontrolle der Namen für die Wirte und ihre Mitarbeiter nicht leistbar sei: „Wir müssen schon auf so vieles achten, irgendwann reicht es auch.“ Außerdem verstoße das gegen eine entscheidende Bar-Regel: „What happens in the bar, stays in the bar.“ Stattdessen müssten mehr Ordnungshüter eingesetzt werden. „99 Prozent sind richtige Namen“, sagt Fehrenbach zur MOPO. „Am Anfang hatten wir mal einen „Max Mustermann“ und später einen „Adolf Hitler“ – der ist aber sofort rausgeflogen.“
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Welche Möglichkeit haben Wirte zu kontrollieren, ob ihre Gäste korrekte Daten angeben?
Im Prinzip keine. Sie sind verpflichtet, die Listen den Gästen vorzulegen und die Daten für das Gesundheitsamt aufzubewahren. Sie dürfen nicht verlangen, dass die Gäste sich ausweisen. Allerdings hätten die Verantwortlichen im Fall der „Katze“ zumindest bei Einträgen wie „Micky Maus“ stutzig werden können.
Warum geben Gäste überhaupt Fantasienamen an?
Die Sorgen um den Datenschutz sind offenbar größer als davor, bei einem Ausbruch nicht gewarnt zu werden. Ganz aus der Luft gegriffen ist das nicht: Ende August hatte der Chaos Computer Club eine App gehackt und Zugriff auf 87.313 Gästedaten erhalten. in Hamburg soll auch eine Frau schon zu privaten Zwecken über ihre Handynummer kontaktiert worden sein. Und nicht nur die FDP-Abgeordnete Anna von Treuenfeld-Frowein kritisierte den Zugriff der Polizei auf die Gästelisten zur Aufklärung von Straftaten.
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Sind Apps sicherer als handschriftliche Listen?
Neben den berühmten Zettel-Listen, greifen viele Lokale mittlerweile auf Apps zurück: Die Gäste scannen einen QR-Code mit ihrem Smartphone und tragen ihre Daten anschließend in ein Online-Formular ein. Unter Hamburger Gastronomen sind die Apps „log2stay“ und „2FDZ“ weitverbreitet. Für die stets mühsame Nachverfolgung ist es unerheblich, ob die Daten handschriftlich oder digital erfasst wurden. Und auch in den digitalen Listen ist es möglich, falsche Angaben einzutragen.
Welche Strafen gibt es bei Nichteinhaltung von Hygienevorschriften?
Laut dem Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung müssen Lokale abhängig von ihrer Betriebsgröße Bußgelder zwischen 500 und 1000 Euro zahlen, wenn sie die Hygienevorschriften nicht einhalten oder nicht gemäß der Vorschriften mit den Kontaktdaten ihrer Gäste umgehen.
Welche Hygienevorschriften gelten überhaupt?
Verschiedene Hygienevorschriften sollten Gäste vor Infektionen schützen: Abstandsgebote von 1,50 Metern oder Trennwände, eine beschränkte Gäste-Anzahl, kein Zutritt für Personen mit Atemwegserkrankungen, Möglichkeiten zum Händewaschen und Desinfizieren, ausreichende Lüftungen und teilweise Maskenpflicht. Außerdem müssen die Lokale Kontaktdaten der Gäste erheben und sie nach vier Wochen wieder löschen.
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Viele Stellen. Die Polizei überprüft besonders am Wochenende, ob Barbesucher Abstand halten. Das Verbraucherschutzamt des Bezirks guckt, ob Tische abgesperrt sind und Schutzvorrichtungen am Tresen installiert sind. Und die Justizbehörde überprüft den Arbeitsschutz für die Mitarbeiter.
Was kosten Verstöße?
Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten, die je nach Größe des Betriebs ein Bußgeld von maximal 1000 Euro kosten.