Michael Müller (SPD, l), Regierender Bürgermeister von Berlin und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Markus Söder (CSU, 2.v.r), Ministerpräsident von Bayern, und weitere Teilnehmer kommen zu einer Pressekonferenz nach der Ministerpräsidentenkonferenz.
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Tests, Impfungen, Inzidenz: Das sind die Beschlüsse des Corona-Gipfels

Nachlassendes Impftempo bei steigenden Infektionszahlen: Wie will die Bundesregierung dieser Lage begegnen? In einer Videoschalte haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Minister am Dienstag den Corona-Fahrplan für den Herbst festgelegt.

Rund drei Stunden dauerten die Beratungen, ein vergleichsweise schneller Corona-Gipfel. Womöglich auch, weil sich in einem alle einig waren: Der weitere Verlauf der Pandemie hängt davon ab, wie viele Menschen sich impfen lassen. Für Geimpfte und Genesene sollen entsprechend weniger Einschränkungen gelten.

Corona-Gipfel: Mehr Freiheiten für Geimpfte

„Solange der Impfstoff wirkt, können wir nicht einfach sagen, ein Geimpfter darf nicht seine Rechte als Bürger ausüben“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach den Beratungen auf die Frage, ob sie einen weiteren Lockdown wie im vergangenen Winter ausschließe. Damit sei jede beschränkende Maßnahme deutlich anders strukturiert als das bisher gewesen sei. Merkel fügte hinzu, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems weiterhin ausgeschlossen werden müsse. Man müsse auch an die denken, die in den Krankenhäusern die Arbeit tun.

Tschentscher: Ungeimpfte müssen Konsequenzen kennen

Die Bedeutung der Corona-Schutzimpfung betonte auch Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und appellierte eindringlich an bisher Ungeimpfte, das Impfangebot wahrzunehmen. „Es wird darauf hinauslaufen, dass es dann, wenn die jetzigen Anstrengungen nicht ausreichen, Beschränkungen vor allem für Ungeimpfte geben wird“, so Tschentscher. Dieser Konsequenz müssten sich die Ungeimpften bewusst sein.

Das sind die Beschlüsse aus der Ministerpräsidentenkonferenz:

3G-Regel: Spätestens ab dem 23. August sollen die Länder in ihren Verordnungen festlegen, dass nur noch Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete (3G) Zugang zu bestimmten Bereichen haben. Dazu zählen: Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik etc.), Sport im Innenbereich und Beherbergungen.

Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Schüler:innen, weil sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Solange die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, kann die Regelung dort ganz oder teilweise aufgehoben werden.

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Weitere Neuerungen für Geimpfte und Genesene: Als Kontaktperson von Corona-Erkrankten müssen Geimpfte, wenn sie symptomfrei sind, nicht in Quarantäne. Nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland ist die Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene ebenfalls aufgehoben.

Corona-Herbst: Tests, Basisschutz und Veranstaltungen

Tests: Corona-Tests sind ab dem 11. Oktober nicht mehr generell kostenlos. Gratis sind Schnelltests dann nur noch für Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt – wie etwa für Schwangere oder Unter-18-Jährige. Wer also nicht geimpft ist und an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen möchte, muss sich dann auf eigene Kosten testen lassen.

Basisschutz: Grundregeln wie Abstand halten, Händewaschen, das Masketragen in Innenräumen und das Lüften, bleiben erhalten. Das Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel bleibt für alle Personen vorgeschrieben. Bei Symptomen einer Covid-19-Erkrankung gilt weiterhin: Zu Hause bleiben und sich umgehend testen lassen.

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Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: In Clubs und Bars ist das Risiko für Mehrfachansteckungen besonders hoch. Deshalb müssen für diese Bereiche dem Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorgelegt werden. Im Einzelfall dürfen Länder und Kommunen die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen. Für Sportgroßveranstaltungen gilt: Bei mehr als 5000 Zuschauer:innen liegt die maximal zulässige Auslastung bei 50 Prozent der Höchstkapazität – aber insgesamt sind nicht mehr als 25.000 Zuschauer:innen erlaubt.

Corona-Regeln: Inzidenz und Rechtsgrundlage

Inzidenz: Die Inzidenz soll auch in Zukunft weiterhin ein maßgeblicher Wert für die Bewertung der Corona-Lage in Deutschland bleiben. Zusätzlich werden aber auch die Impfquote, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und die daraus resultierende Belastung des Gesundheitswesens als Indikatoren für weitere Maßnahmen – seien es Verschärfungen oder Lockerungen – gelten.

Rechtliche Grundlage: Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ soll bis über den 11. September hinaus verlängert werden. Sie gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen der Länder wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser Sonderlage.

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