Corona-Hilfen: Was diesmal besser laufen soll – Hamburg besonders großzügig
Der komplette Kultur- und Freizeitbereich wird im November in den Lockdown geschickt, trotzdem wollen Bund und Länder verhindern, dass Restaurants, Hotels, Solo-Selbständige, Theater oder Kinos pleite gehen. Wie soll das gehen? Und was hat Komiker Helge Schneider damit zu tun? Finanzsenator Andreas Dressel verspricht jedenfalls: „Hamburgs Hilfen sind so breit aufgestellt, wie in keinem anderen Bundesland.“
„Hallo Olaf (Scholz-Vizekanzler)“ schrieb Künstler Helge Schneider via Facebook an den Finanzminister: „Bei der Unterstützung für Künstler ist dir ein Fehler unterlaufen.“ Der Komiker bemängelte, dass für die Corona-Nothilfe der Umsatz aus dem November 2019 zugrunde gelegt werden soll, er aber – wie viele Künstler – in dem Monat gar kein Geld verdient habe.
Helge Schneider schreibt an Olaf Scholz
Der Post wurde ein Renner in den sozialen Medien. Und tatsächlich: Bei Solo-Selbständigen mit unregelmäßigen Einkünften soll nun ein Durchschnitt aus den gesamten Jahreseinkünften 2019 berechnet werden, gab das Bundesfinanzministerium nachträglich bekannt.
„Ich freue mich über das Resultat meines einfachen Vorschlags. Ich denke, gute Ideen sind immer hilfreich”, erklärte der Katzeklo-Schöpfer am Sonnabend: „So kann es natürlich nicht immer funktionieren, deshalb freu ich mich besonders.”
Corona-Hilfen für Künstler
Weitere Neuerung: Diesmal sollen auch Solo-Selbstständige aus dem Topf bedient werden, ohne dass sie „Betriebskosten“ nachweisen müssen. Im Frühjahr waren viele Selbständige in existenzielle Notlagen geraten, weil sie das Geld nicht für ihren Lebensunterhalt, sondern nur für Betriebskosten verwenden durften. Viele Künstler haben aber keine Büromiete oder Leasingautos.
Hamburg: Finanzsenator Andreas Dressel zu Corona-Hilfen
Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) begrüßt die Neuerung und erklärt die Regelung an einem Beispiel: „Wenn ein Club im November schließen muss, dann hat nicht nur der Clubbetreiber Anspruch auf 75 Prozent seines Umsatzes im Vorjahresmonat, sondern jetzt auch der DJ als Solo-Selbstständiger.“ Nach den Frühjahrsregeln hätte der DJ nur Geld bekommen, wenn er nachweist, dass er damit etwa einen Raum bezahlt, in dem er sein Equipment lagert, oder ein Büro – völlig unrealistisch.
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Grundsätzlich gilt: 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 sollen vom Lockdown betroffene Unternehmen pauschal als einmalige Nothilfe vom Staat bekommen, darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Die Hilfen gelten für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern. Andere staatliche Hilfen werden angerechnet.
Ein Beispiel: Ein Hotel hat im November 2019 einen Umsatz von 100.000 Euro gemacht und bekommt derzeit 25.000 Euro Kurzarbeitergeld. Dann betrüge der Anspruch auf Nothilfe 75.000 Euro. Abzüglich des Kurzarbeitergeldes würden in dem Fall 50.000 Euro überwiesen.
Wie bei der Überbrückungshilfe im Frühjahr kann die Nothilfe nur über einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Deren Honorare können die Antragssteller sich aber ebenfalls erstatten lassen, so Dressel im Gespräch mit der MOPO. Die ersten Nothilfen sollen – so der Plan – bereits im November überwiesen werden.
Corona-Hilfen für Start Ups
Detailfragen, etwa über den Umgang mit Start Ups, die im November 2019 noch gar nicht existierten, werden derzeit noch in Berlin bearbeitet. Auch die Frage, ob Restaurants der Außerhaus-Verkauf von der Nothilfe abgezogen wird, ist noch offen.
Corona-Hilfen: Hamburg besonders großzügig
Zusätzlich zu den Hilfen vom Bund macht der Hamburger Senat weiteres Geld locker, unter anderem im Hamburger Stabilisierungs-Fonds: Bis zu eine Milliarde Euro stehen bereit, damit die Stadt als „stiller Teilhaber“ in mittelgroße Unternehmen (50 bis 249 Mitarbeiter) einsteigen kann. Sinn der Maßnahme: Mit der Stadt im Rücken gelten Unternehmen in Corona-Nöten wieder als kreditwürdig und bekommen frisches Geld von den Banken.
Hamburg: Corona-Hilfe für Unternehmen
Außerdem stundet die Stadt Firmen in Not die Steuern auch weiterhin und bietet Gewerbemietern in städtischen Immobilien die Stundung oder gar Senkung der Mieten an. Finanzsenator Dressel gegenüber der MOPO: „Besser jetzt helfen, als später Transferleistungen zahlen müssen.“ Heißt: Wer jetzt vor der Pleite bewahrt wird, der kostet später kein Arbeitslosengeld.