Corona in Hamburg: Puppen-Puff trotz Lockdown geöffnet – Behörde schaltet sich ein
Neugraben-Fischbek –
Bordelle sind derzeit aufgrund der Corona-Auflagen geschlossen. Nicht aber das „Dream Dolls“ in Neugraben-Fischbek: Hier sind ausschließlich „Prostituierte“ aus Silikon im Einsatz. Zumindest waren Sie es bis vergangenen Mittwoch: Ob die Öffnung aktuell überhaupt erlaubt ist, will die Gesundheitsbehörde prüfen – die Betreiberin hat den Laden jedenfalls vorübergehend dicht gemacht.
Aurelie und Josy hießen die Silikonpuppen, die man über den Onlinekalender der „Dream Dolls“ mieten konnte. Freier konnten sie laut Website je nach Zeit zwischen 60 und 150 Euro mieten – wer sich die Puppen allerdings mit nach Hause nehmen wollte, musste noch deutlich mehr hinblättern. Dafür galten strenge Regeln: Ein Kondom war Pflicht, jegliche mutwillige Zerstörung verboten.
Hamburg: Dieses ganz spezielle Bordell hatte trotz Corona geöffnet
Während überall die Erbringung sexueller Dienstleistungen bis mindestens 30. Juni verboten ist, hatten die „Dream Dolls“ trotzdem für Freier geöffnet: Ein Bordell, das sich auf seiner Website als Hamburgs erster Sexpuppen-Puff bezeichnet. Dort war bis vor kurzem noch zu lesen, dass das Etablissement trotz Corona weiterhin geöffnet hat – inzwischen ist die Website allerdings nicht mehr abrufbar.
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Das Bordell hatte erst Ende Februar eröffnet und dann aufgrund des Lockdowns geschlossen. Seit Ende April sollen die „Dream Dolls“ wieder Besuch empfangen haben.
Doch damit ist jetzt erstmal wieder Schluss: Auf MOPO-Nachfrage sagt die Betreiberin, die gern anonym bleiben möchte, dass ihr Etablissement vorübergehend geschlossen ist und die Website offline genommen wurde. Eine schlüssige Begründung nannte die Betreiberin nicht. Hängt das mit einem möglichen Verstoß gegen Corona-Auflagen zusammen?
Corona-Auflagen: Gesundheitsbehörde will Hamburger Bordell prüfen
Die zuständige Behörde prüft jedenfalls jetzt, ob mit der Öffnung gegen die Corona-Auflagen verstoßen wurde. „In der Gesundheitsbehörde prüfen wir aktuell, ob das Angebot unter das Prostitutionsgesetz fällt oder es sich um eine Freizeitaktivität handelt. Nach jetzigem Stand müssen auch Freizeiteinrichtungen bis 30. Juni geschlossen bleiben, außer bei ausdrücklichen Ausnahmen“, so ein Behördensprecher zur MOPO. (mhö)