Corona-Lockerungen: Hamburg will große Veranstaltungen erlauben
Nach MOPO-Informationen will der Hamburger Senat am Dienstag weitere Corona-Lockerungen bekannt geben. Schon einen Tag später sollen sie in Kraft treten – zum Beispiel sollen Veranstaltungen mit bis zu 1000 Menschen unter freiem Himmel erlaubt werden. Voraussetzung ist, dass es feste Sitzplätze gibt und dass weiter die coronabedingten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Hintergrund der Lockerungen ist nach MOPO-Informationen, dass die Stadt die durch Corona stark gebeutelte Kultur-Branche unterstützen will. In geschlossenen Räumen sind daher ab Mittwoch Veranstaltungen mit bis zu 650 Menschen erlaubt.
Voraussetzung dafür sind laut Gesundheitsbehörde Schutzkonzepte – etwa für das Rein- und Rauskommen, feste Sitzplätze und die Möglichkeit der Kontaktverfolgung.
Gibt es keine festen Sitzplätze für die Gäste sind die Regeln strenger: Dann dürfen im Freien 200 Menschen und in geschlossenen Räumen 100 Menschen zusammenkommen.
Bis zu 1000 Menschen im Freien erlaubt – 650 Menschen in geschlossenen Räumen
Diese Zahlen gelten für Veranstaltungen, bei denen kein Alkohol ausgeschenkt wird. Mit Bier, Wein und anderen alkoholhaltigen Getränken gelten noch einmal strengere Regeln. Dann wird die Teilnehmerzahl jeweils halbiert. Hinzu kommt, dass in geschlossenen Räumen nur eine Person pro zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche anwesend sein darf.
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Bei Feiern im privaten Bereich will der Senat bis zu 25 Personen erlauben – und zwar unabhängig davon, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Bisher war es nur erlaubt, dass sich zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Die Masken-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel bleibt trotz der neuen Lockerungen den Angaben zu Folge bestehen.
Das „Abendblatt“ hatte zuerst über die geplanten Lockerungen berichtet.
Nicht nur Lockerungen: Auch Hamburg will Menschen aus Gütersloh ausschließen
Geplant sind neben den Lockerungen allerdings auch einige Verschärfungen. So wollen die Behörden ein Beherbergungsverbot für Touristen aus den deutschen Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh beschließen. Betroffen sind Reisende aus Kommunen, in denen die von Bund und Ländern vereinbarte Höchstgrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten ist.
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Ausnahmen gelten für Personen mit negativem Corona-Test, der aber nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei ihrer Ankunft in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und anderen Einrichtungen müssen Reisende schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangeg angenen 14 Tagen nicht in einem Corona-Hotspot aufgehalten haben.
Weitere Corona-Regeln und Lockerungen werden auf der Landespressekonferenz am Dienstag ab 12 Uhr bekannt gegeben, die Sie im Corona-Newsticker der MOPO verfolgen können. (alu)