Corona-Lockerungen: Was ist Kneipe, was ist Bar? Öffnungs-Wirrwarr in Hamburg
Kneipen und Bars – beides sind gastliche Stätten, in denen man dem geselligen Alkoholkonsum frönt. Würde man denken. In Hamburg gilt aber: Kneipen dürfen öffnen (mit strengen Vorgaben), Bars nicht. Warum? Und woran erkenne ich, ob ein Tresen in einer Kneipe oder einer Bar steht? Selbst Hamburgs Gastronomen sind angesichts der neuen Corona-Lockerungen des Senats verwirrt.
„Von außen sieht man nicht, ob eine Gastronomie eine Kneipe oder eine Bar ist“, heißt es aus der Gesundheitsbehörde, „das weiß nur der Inhaber, wenn er in seine Betriebserlaubnis guckt.“ Wenn in diesem Papier von einer „Schankwirtschaft“ die Rede ist, darf er ab sofort öffnen. Steht dort „Bar und Vergnügungslokal“, bleibt der Laden dicht.
Bar oder Kneipe – Öffnungs-Wirrwarr in Hamburg
Das kann für Verwirrung sorgen. Uwe Christiansen etwa betreibt die „ Bar Christiansen’s“, Hamburgs Inbegriff einer klassischen Cocktailbar. Trotzdem fällt er nicht unter das weiter bestehende Öffnungsverbot für Bars: „Die Betriebserlaubnis lautet auf ‚Schankwirtschaft'“, erklärt der vielfach preisgekrönte Gastronom im Gespräch mit der MOPO und räumt ein: „Die Erlaubnis, zu öffnen, kam sehr holterdipolter, da herrscht eine große Verunsicherung unter den Gastronomen.“
Bar oder Kneipe: Das ist der Unterschied
Was bitteschön ist der Unterschied zwischen einer Bar und einer „Schankwirtschaft“? Und wieso kann über dem Eingang „Bar“ stehen, der Laden aber trotzdem als „Schankwirtschaft“ gelten?
Den Unterschied macht das „begleitende Unterhaltungsprogramm“, so eine Sprecherin der Gesundheitsbehörde. Wenn die Gäste einfach nur am Tresen und an Tischen sitzen und Alkohol trinken, gilt der Laden als „Schankwirtschaft“, egal ob das Bier von einem „Barmann“ oder einem „Kneipenwirt“ gezapft wird. Die Schankwirtschaft darf öffnen, mit Mindestabstand und der Maßgabe, von jedem Gast die Kontaktdaten einzusammeln, damit bei einem Coronafall alle Mit-Trinker in Quarantäne geschickt werden können.
Video: Gastronomen fürchten um ihre Existenzen
Bar und Vergnügungslokal: mit Tanzfläche
Sobald es aber einen DJ gibt, eine Tanzfläche oder auch nur einen Pianisten oder eine Musicbox, muss in der Betriebserlaubnis „Bar und Vergnügungslokal“ stehen. Warum diese Läden noch geschlossen bleiben müssen, erklärt die Gesundheitsbehörde so: „Wenn die Gäste am Platz sitzen, besteht weniger Infektionsgefahr, als wenn sie tanzen und sich durch den Raum bewegen.“
Weil die Konzession für eine „Schankwirtschaft“ deutlich günstiger ist, versuchen Gastronomen nach Möglichkeit, ihren Laden nicht als „Bar und Vergnügungslokal“ registrieren zu lassen. In Hamburg gibt es 1759 Schankwirtschaften, 73 Bars und 9 Vergnügungslokale, wie die Handelskammer auf MOPO-Nachfrage mitteilt.
Bars und Kneipen: Strenge Vorgaben zur Öffnung
Bei dem Vollblut-Barmann Uwe Christiansen hält sich die Begeisterung trotz der Öffnungserlaubnis in Grenzen. Ein Grund sind die strengen Vorgaben, etwa die Verpflichtung, dass jedem Gast eine neue Speise-und Getränkekarte vorgelegt werden muss: „Meine Cocktailkarte umfasst 33 Seiten“, so Christiansen, „die kann ich doch nicht nach jedem Gast wegwerfen.“
Bars und Kneipen in Hamburg: Touristen fehlen
Auch sei es fraglich, ob sich Wareneinkauf und Personalkosten überhaupt rechnen werden. Christiansen glaubt nicht, dass jetzt wieder Normalität an den Theken dieser Stadt einkehrt: „Es fehlen die Touristen und viele Hamburger werden aus Angst vor Ansteckung erst einmal nicht ausgehen.“