• Die Zahl der am neuartigen Coronavirus Erkrankten steigt täglich, auch in Hamburg. Wer sich infiziert hat oder als Verdachtsfall gilt, muss sich in häusliche Quarantäne begeben. Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und ...

Coronavirus in Hamburg: Quarantäne – das ist erlaubt und das nicht

Die Zahl der am neuartigen Coronavirus Erkrankten steigt täglich, auch in Hamburg. Wer sich infiziert hat oder als Verdachtsfall gilt, muss sich in häusliche Quarantäne begeben. Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Coronavirus in Hamburg: Wer ordnet die Quarantäne an?

Das Gesundheitsamt des zuständigen Bezirks. 

Wer muss in häusliche Quarantäne?

Das Gesundheitsamt kann Quarantäne anordnen, wenn jemand positiv auf das neue Coronavirus getestet wurde – selbst wenn derjenige keine oder nur milde Symptome zeigt. Quarantäne kann außerdem angeordnet werden, wenn Betroffene in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet waren oder Kontakt mit einem Erkrankten bestand. Die Quarantäne ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Wer sich nicht daran hält, muss laut Infektionsschutzgesetz mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe mit bis zu zwei Jahren rechnen. 

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Sind Spaziergänge bei Quarantäne in Ordnung?

Nein. Das Zuhause darf nicht verlassen werden. Balkon und Terrasse sollten nur betreten werden, wenn man nicht mit anderen Menschen in Kontakt treten kann. Wer ein eingezäuntes Grundstück hat, darf in den Garten gehen. 

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Darf man Essen nach Hause bestellen, zum Beispiel Pizza?

Ja. Wer das tut, sollte bei der Bestellung angeben, dass er sich in Quarantäne befindet. Die Lieferung muss vor der Tür abgestellt werden. 

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Darf man einkaufen gehen, wenn Quarantäne angeordnet wurde?

Nein. Man sollte Freunde oder Nachbarn bitten, die Einkäufe zu erledigen. Die Tüten sollten vor der Tür abgestellt werden.

Warum beträgt die Quarantäne 14 Tage?

Zwei Wochen entsprechen der wahrscheinlichen Inkubationszeit, also der Zeitspanne zwischen einer Ansteckung und dem Ausbruch der Krankheit. 

Wird das Gehalt während der Quarantäne weitergezahlt?

Ja. Wer sich auf behördliche Anordnung in Quarantäne befindet, bekommt sechs Wochen lang sein Gehalt weiter. Sollte die Quarantäne noch weiter andauern, gibt es Krankengeld. 

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