Crash bei Festnahme: Hamburger Polizist stirbt im Krankenhaus – Kollegen in Trauer
Trauer bei der Hamburger Polizei: In der Nacht zu Mittwoch ist einer ihrer Kollegen, ein 57-Jähriger, im UKE verstorben – er hatte bei einem Einsatz vergangene Woche in Lurup schwere Verletzungen erlitten, als ein gesuchter Mann ihn mit einem silbernen VW rammte.
Der Fahnder des LKA 23 saß am Steuer eines zivilen Fahrzeugs, zusammen mit seinen Kollegen wollte er den 29-Jährigen, der mit drei Haftbefehlen gesucht worden war, an der Luruper Hauptstraße festnehmen. Beim Versuch vor der Polizei zu flüchten, kam es zu dem schweren Crash mit Todesfolge.
Polizei Hamburg trauert auf Facebook um ihren toten Kollegen
„Wir sind zutiefst erschüttert und traurig“, heißt es in einem Facebook-Post der Polizei Hamburg. „Seiner Familie, Freunden, Bekannten und direkten Kollegen sprechen wir unser tiefstes Beileid und Mitgefühl aus.“ Der 57-Jährige lag bis zuletzt im Koma.
Wie die MOPO erfuhr, war der Unfallverursacher mit drei Haftbefehlen von der Staatsanwaltschaft Itzehoe gesucht worden: darunter wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, gemeinschaftliche Unterschlagung und schweren Raubes.
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„Durch die Festnahme sollte der Gesuchte seine Reststrafen verbüßen, zu denen er verurteilt worden war“, sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rackow gegenüber der MOPO. Bei Strafbehörden in Schleswig-Holstein gelte der 29-Jährige als sogenannter Intensivtäter.
Hamburger Polizei-Gewerkschaft: Wir sind alle fassungslos
Horst Niens, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Hamburg (GdP), zeigte sich bestürzt über die Nachricht des verstorbenen Kollegen: „Wir sind alle fassungslos.“ Die GdP wolle ein Spendenkonto errichten, „für seine Familie und alle Hinterbliebenen“.
Nachdem es zunächst nur ein Fall für die Beamten aus Itzehoe war, hat sich nun auch die Hamburger Staatsanwaltschaft in dem Fall eingeschaltet. Am Mittwoch habe man einen Antrag wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt, bestätigte Oberstaatsanwältin Nana Frombach. „Darüber hinaus geht es auch noch um gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.“