Der Schriftzug „M.M. Warburg & Co“ ist in großen Lettern über dem Haupteingang des Bankgebäudes zu lesen.
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Cum-Ex: Bankprüferin spricht von „Strategie“

Mit einer deutlichen Ansage legten die Anwälte der Warburg-Bank gestern vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum Cum-Ex-Skandal los: Die Bankeigentümer ziehen gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs vor das Bundesverfassunsgericht. Zwei Bankenprüfer:innen des Hamburger Finanzamtes wurden gestern befragt und berichteten von Uneinigkeit innerhalb des Hauses.

Das Geldinstitut und seine Eigentümer Max Warburg und Christian Olearius haben am Donnerstag beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) eingelegt, teilten ihre Anwälte mit. Die Begründung: Menschenrechtsverletzungen.

Warburg-Bank: Beschwerde gegen Urteil

Ende Juli hatte der BGH ein Urteil des Landgerichts Bonn gegen zwei Ex-Börsenhändler aus London bestätigt und damit erstmals die Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften festgestellt. Die Hamburger Warburg-Bank war ebenfalls in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt. Dabei lassen sich Banken, Investoren oder Aktienhändler Steuern zweimal erstatten, die nur einmal gezahlt wurden.

Warburg-Anwalt Peter Gauweiler im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Archivbild). dpa
Warburg-Anwalt Peter Gauweiler im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Archivbild).
Warburg-Anwalt Peter Gauweiler im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Archivbild).

Den Warburg-Eigentümern sei in dem BGH-Urteil das Grundrecht auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung verweigert worden, sagte Anwalt Peter Gauweiler. Die Bank und ihre Eigentümer würden in ihrer Beschwerde die Aufhebung des BGH-Urteils und die Rücküberweisung an den Bundesgerichtshof fordern.

Cum-Ex: Gab es eine Einflussnahme durch die Politik?

Hamburg ließ 2016 im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften mögliche Steuernachforderungen an die Bank von 47 Millionen Euro verjähren, weil eine Steuerhinterziehung nicht nachweisbar gewesen sei. Eine weitere über 43 Millionen Euro wurde erst 2017 nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert.

2020 hatte die Warburg Bank schließlich 155 Millionen Euro an Steuerforderungen für die Jahre 2007 bis 2011 beglichen. Dies sei aber „nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen“. Vielmehr gehe das Geldhaus weiter rechtlich gegen die Steuerbescheide vor.

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Der Hamburger Untersuchungsausschuss soll den Vorwurf der möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die Entscheidungen des Finanzamts klären. Vor allem geht es dabei um Hamburgs ehemaligen Bürgermeister Olaf Scholz sowie um Peter Tschentscher, der damals Finanzsenator war.

Treffen zwischen Scholz und Olearius

Scholz (SPD) hatte sich in den Jahren 2016 und 2017 mehrfach mit dem Warburg-Miteigentümer Christian Olearius getroffen. Gegen Olearius liefen da bereits Ermittlungen wegen des Verdachts auf schwere Steuerhinterziehung. Die Treffen mit Scholz waren durch Tagebucheinträge von Olearius bekanntgeworden. Scholz und Tschentscher haben alle Vorwürfe in diesem Zusammenhang zurückgewiesen.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss (Archivbild). dpa
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss (Archivbild).
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss (Archivbild).

Zeugin: „Schlechte Kommunikation“ im Hamburger Finanzamt

Die Bankenprüfer:innen äußerte sich bei ihrer Befragung vor dem Ausschuss am Freitag zu den Vorgängen in der Behörde. Von einem politischen Einfluss hätten sie nichts mitbekommen. Die Prüferin sagte es habe „unterschiedliche Meinungen“ zwischen der zuständigen Sachgebietsleiterin und den Prüfern gegeben.


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Bis Oktober 2016 seien sich alle über eine Rückforderung der Steuer einig gewesen. Dann sei die Sachgebietsleiterin umgeschwenkt und habe sich gegen eine Rückforderung ausgesprochen. Sie habe Angst gehabt, dass die Bank in finanzielle Schwierigkeiten gerate. „Unserer Ansicht nach war die Bank nicht in Gefahr, aber sie hat das beeindruckt und deshalb stellte sie das zurück“, so die Prüferin. An vielen Gesprächen zwischen der Sachgebietsleiterin und der Bank seien die beiden Bankenprüfer:innen nicht beteiligt gewesen. „So eine schlechte Kommunikation habe ich zum ersten Mal erlebt“, so die Zeugin.

Cum-Ex-Steuerskandal: Gab es eine Strategie?

Der Fall sei ihrer Aussage nach anders behandelt worden als andere Fälle. Als später die Entscheidung fiel die Steuern nicht zurückzufordern, habe sie sich gedacht „es ist wohl nicht gewollt, dass dieser Fall dazu führt, dass man die Steuern zurückfordert.“ Sie sprach von einer „Strategie“. Diesen Eindruck bestätigte der zweite Zeuge nicht. Beide sagten allerdings, die Entscheidung sei nicht richtig gewesen. Als der Cum-Ex-Skandal in der Presse publik wurde, habe die Sachgebietsleiterin den Prüfern vorgeworfen Informationen durchgestochen und damit womöglich das Steuergeheimnis verletzt zu haben.

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Von da an habe sie an die Prüfer keine Informationen mehr weitergegeben. Das Verhältnis zwischen den Behördenmitarbeitern schien damit endgültig zerrüttet. 2018 habe es ein „Klimagespräch“ gegeben, um die Situation zu klären. „Wir hatten das Gefühl wir werden gegen die Wand geredet“, sagte die Bankenprüferin. Wenig später wurde der ebenfalls am Freitag befragte Bankenprüferkollege plötzlich in eine andere Abteilung versetzt.

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