„Cum-Ex“-Steuerskandal: Darum muss es jetzt sofort Aufklärung geben
Er ist sowas wie der Finanz-Fuchs in Hamburgs Bürgerschaft: Norbert Hackbusch (Linke) wird auch über seine Partei hinaus als Experte anerkannt, hat unter anderem das HSH-Finanzdebakel jahrzehntelang begleitet. Jetzt gerät der „Cum-Ex“-Steuerskandal in sein Visier – und er fordert wie kein zweiter Aufklärung im Haushaltsauschuss.
Eine Sondersitzung soll es geben, noch vor der Wahl am Sonntag. Der Ausschussvorsitzende Mathias Petersen (SPD) lehnt das bislang ab – doch Hackbusch lässt sich davon nicht beirren. In einem dreiseitigen Schreiben an Petersen analysiert er nüchtern, warum die Aufklärung jetzt so wichtig ist.
Hamburg: Steuerskandal „Cum-Ex“ – Linke fordert Aufklärung
Zum Hintergrund: Aktuell steht der Vorwurf im Raum, dass die Finanzbehörde eine Steuerforderung gegenüber der Bank in Höhe von 47 Millionen Euro 2016 verjähren ließ. „Die Finanzbehörde hat so entschieden, einfach ausgedrückt, weil sie unsicher war ob die Cum-Ex-Geschäfte wirklich illegal waren“, so Hackbusch. Das aktuelle Gerichtsverfahren in Bonn zum „Cum-Ex“-Skandal zeige jedoch, dass sich die Behörde geirrt habe.
Video: Das sagt Bürgermeister Peter Tschentscher zum Hamburger „Cum-Ex“-Skandal
In seinem Schreiben verweist der Linken-Politiker auf die Berichterstattungen von „Zeit“ und „Panorama“. Demnach kommt es auch 2017 zu einer drohenden Verjährung von 43 Millionen Euro – aus juristischen Gründen. Ein Treffen zwischen Ex-Bürgermeister Olaf Scholz und Ex-Warburg-Chef Christian Olearius aus dieser Zeit nährt den Verdacht der politischen Einflussnahme, das wird bislang jedoch abgestritten.
„Cum-Ex“: Hamburgs Linke fordert Aufarbeitung
Klar ist: Die Finanzbehörde wurde vom Bundesfinanzministerium im Dezember 2017 angewiesen, den Steuerbescheid zu erlassen, um die Verjährung dadurch zu unterbrechen. Laut Hackbusch müsse auch aufgeklärt werden, warum Hamburger Steuerprüfer keine Ermittlungen in dem Fall übernommen haben. „Die neuen Informationen, aber auch das Gerichtsverfahren in Bonn sind hinreichende Gründe für eine Sondersitzung des Haushaltsausschusses“, so Hackbusch.
Besonders schwer wögen die geringen Informationen aufgrund des Steuergeheimnisses, die die verfassungsgemäße Aufgabe der Bürgerschaft, die Kontrolle der Arbeit des Senats, erschwert. Außerdem müssten die neuen Informationen aus dem Gerichtsverfahren von der Bürgerschaft aufgearbeitet werden. Kurzum: Die Aufarbeitung im Haushaltsausschuss 2018 zu diesem Thema hat sich überholt.