Der Schriftzug „M.M. Warburg & Co“ ist in großen Lettern über dem Haupteingang des Bankgebäudes zu lesen.
  • Der Schriftzug „M.M. Warburg & Co“ ist in großen Lettern über dem Haupteingang des Bankgebäudes zu lesen.
  • Foto: picture alliance/dpa/Axel Heimken

Cum-Ex: Hamburger Warburg-Bank legt Verfassungsbeschwerde ein

Die in die „Cum-Ex“-Affäre verwickelte Hamburger Warburg Bank und ihre Eigentümer Max Warburg und Christian Olearius haben Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eingelegt. In dem Ende Juli gesprochenen Urteil hatte der BGH einen Spruch des Landgerichts Bonn gegen zwei Ex-Börsenhändler aus London bestätigt und damit erstmals höchstrichterlich die Strafbarkeit sogenannter Cum-Ex-Geschäfte festgestellt.

Dabei seien Warburg und Olearius in ihren durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechten verletzt worden, sagte Anwalt Peter Gauweiler am Freitag vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Deshalb sei am Donnerstag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.

Den Bankeigentümern sei in dem Urteil das Grundrecht auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung verweigert worden, da darin insbesondere in Bezug auf Olearius „abschließende Festlegungen zu dessen angeblicher strafrechtlicher Schuld“ enthalten seien, ohne dass diese zuvor in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt worden sei, sagte Gauweiler.

Hamburger Warburg-Bank fordert Aufhebung des BGH-Urteils

Die Hamburger Warburg Bank war in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt. Dabei lassen sich Banken, Investoren oder Aktienhändler Steuern zweimal erstatten, die nur einmal gezahlt wurden. Hamburg ließ 2016 mögliche Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verjähren, weil eine Steuerhinterziehung nicht nachweisbar gewesen sei. Eine weitere Forderung über 43 Millionen Euro wurde erst 2017 nach Intervention durch das Bundesfinanzministerium eingefordert.

Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss soll den Vorwurf der möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die Entscheidungen des Finanzamts klären. Vor allem geht es dabei um Hamburgs ehemaligen Bürgermeister Olaf Scholz sowie um Peter Tschentscher, der damals Finanzsenator war.

Cum-Ex-Geschäfte: Parlamentarischer Untersuchungsausschuss in Hamburg

Scholz hatte sich in den Jahren 2016 und 2017 mehrfach mit dem Warburg-Miteigentümer Olearius getroffen. Gegen diesen liefen da bereits Ermittlungen wegen des Verdachts auf schwere Steuerhinterziehung. Die Treffen mit Scholz waren durch Tagebucheinträge von Olearius bekanntgeworden. Scholz und Tschentscher haben alle Vorwürfe in diesem Zusammenhang zurückgewiesen.

2020 hatte die Warburg Bank schließlich 155 Millionen Euro an Steuerforderungen für die Jahre 2007 bis 2011 beglichen. Dies sei aber „nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen“. Vielmehr gehe das Geldhaus weiter rechtlich gegen die Steuerbescheide vor.

BGH-Urteil: „Cum-Ex“-Geschäfte sind Steuerhinterziehung

Der BGH hatten entschieden, dass bei „Cum-Ex“-Geschäften der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist, und zudem bestätigt, dass die Warburg Bank mehr als 176 Millionen Euro zurückzahlen muss. Das Hamburger Bankhaus hatte die Forderungen zwischenzeitlich bereits beglichen, ohne dass damit ein Schuldeingeständnis verbunden gewesen sei, wie die Bank stets betont hatte. Auch hatte sie angekündigt, weiter gegen die Steuerbescheide vorgehen zu wollen.

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Die Bank und ihre Eigentümer forderten in ihrer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nun die Aufhebung des BGH-Urteils und die Rücküberweisung an den Bundesgerichtshof, sagte Gauweiler. (mp/dpa)

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