Auch in Hamburgs Kneipen und Biergärten darf gekifft werden – unter einer Bedingung
Mit dem neuen Cannabis-Gesetz ist das Kiffen in der Öffentlichkeit mit Ausnahmen erlaubt. Das hat auch Auswirkungen auf Hamburgs Gastronomie. Die Inhaber müssen entscheiden, ob und wie in ihren Bars, Biergärten und Clubs künftig Marihuana konsumiert werden darf. Auf MOPO-Nachfrage reagieren Hamburger Bar-Chefs verhalten – oder mit deutlichen Ansagen.
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