Der Polizisten-Totraser von Hamburg: Die kriminelle Karriere des Mahmut H. (29)
Er wurde mit drei Haftbefehlen gesucht, galt davor schon bei Polizei und Staatsanwaltschaft als Intensivtäter: Vor seiner Festnahme in Hamburg rammte Mahmut H. (29) beim Fluchtversuch das Auto von Zivilfahnder Klaus-Ulrich Hütter (57) – der Polizist verlor durch die erlittenen Verletzungen sein Leben.
Mahmut H. war also kein unbeschriebenes Blatt, so viel steht fest. Der 29-Jährige fällt sein ganzes Leben schon mit Straftaten auf, ob in Hamburg oder auch in Schleswig-Holstein, wo der Mann zuletzt in Lägerdorf (Kreis Steinburg) wohnte.
Urkundenfälschung, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, gemeinschaftliche Unterschlagung, schwerer Raub – das sind nur die neuesten Vergehen des Mannes, der von der Staatsanwaltschaft Itzehoe gesucht wurde und seit 2011 in rund 25 Verfahren verwickelt war.
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Staatsanwaltschaft Itzehoe: Mahmut H. ist Intensivtäter
„Durch die Festnahme in Hamburg sollte der Gesuchte seine Reststrafen verbüßen, zu denen er verurteilt worden war“, sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rackow gegenüber der MOPO. Dabei ging es um eine Haftzeit von mehr als zwei Jahren. Bei Strafbehörden in Schleswig-Holstein gilt der 29-Jährige als sogenannter Intensivtäter.
Polizisten-Totraser: Er war schon als Jugendlicher kriminell
Schon als Jugendlicher war er strafauffällig, zuerst mit kleineren Delikten. Später wurden seine Taten schwerer, unter anderem soll er Autos unterschlagen haben. Darunter einen Audi S8 (Neupreis mehr als 100.000 Euro), den er unter Nennung falscher Namen („Wolfgang Hausmann“) und Tatsachen („Ich handle mit Autos“) einem Autohändler abluchste.
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„Er hat immer dick aufgetragen, war immer schnell beleidigt, hat immer Respekt eingefordert“, so ein Bekannter des Beschuldigten zur MOPO. „Er ist nicht unbedingt jemand, mit dem man befreundet sein möchte. Hat immer auf dicke Hose gemacht.“
Nach tödlichem Crash bei Festnahme: Drei Jahre Haftstrafe drohen
Nun droht Mahmut H. durch den tödlichen Crash in Hamburg, bei dem der Polizist starb, eine weitere Haftstrafe: Zwischen drei und 15 Jahre kann er hinter Gittern wandern. Der Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.