Die Tricks der Impf-Schummler: So dreist wird für die begehrte Spritze gelogen
Trotz der Ankündigung, jedem Bürger bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot zu machen, ist das Impftempo in Deutschland immer noch langsam – das gilt auch für Hamburg. Daher versuchen einige Drängler, sich in der Reihenfolge nach vorne zu schieben, um an das begehrte Vakzin zu kommen.
Immer wieder versuchen Schummler, in Hamburg an eine Corona-Schutzimpfung zu kommen. In rund 200 Fällen hätten allein in der vergangenen Woche im Zentralen Impfzentrum in den Messehallen Impfwillige abgewiesen werden müssen, obwohl sie einen Termin hatten, sagte der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Martin Helfrich.
Grund seien falsche Angaben bei der Terminvereinbarung gewesen. So seien in 35 Prozent der Fälle die Betroffenen noch keine 80 Jahre alt gewesen.
Impf-Schummler in Hamburg: Vergangene Woche rund 200 Fälle
Zwar müsse man bei der Online-Anmeldung versichern, dass man laut Impfverordnung berechtigt ist. Die Überprüfung finde jedoch erst im Impfzentrum statt.
„Wenn sich dabei aber herausstellt, dass die Personen, die sich im Impfzentrum einfinden, gar nicht berechtigt sind, kann keine Impfung durchgeführt werden“, sagte Helfrich. „Das Personal ist angewiesen, Personen, die derzeit nicht impfberechtigt sind, abzuweisen.“
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22 Prozent und damit ein gutes Viertel der Impf-Schummler aus der vergangenen Woche hatte den Angaben zufolge einen Hauptwohnsitz außerhalb Hamburgs.
„Für die Schutzimpfungen gilt das Wohnortprinzip – das heißt, Menschen haben nur in ihrer Kommune des Hauptwohnsitzes einen Anspruch.“ Wie zur Überprüfung des Alters reiche auch in solchen Fällen ein Blick in den Personalausweis.
Tricks der Impf-Schummler: Falsche Angaben zu Alter, Wohnort und Beruf
„In 19 Prozent der Fälle war ein fehlender, unzureichender oder nicht glaubhafter Tätigkeitsnachweis der Grund für die Ablehnung“, sagte Helfrich. „In 9 Prozent der Fälle hatten die Personen angegeben, zum impfberechtigten medizinischen Personal zu gehören, ohne das nachweisen zu können.“
In Einzelfällen habe es auch „fälschungsverdächtige Arbeitgebernachweise oder unzureichende Identitätsnachweise“ gegeben. Solche Fälle würden angezeigt. (dpa)