Verbotsschilder am Hamburger Hauptbahnhof

Verbotsschilder für Alkoholkonsum und Waffen am Hamburger Hauptbahnhof. Foto: Christian Charisius/dpa

Diese Maßnahme soll den Hauptbahnhof deutlich sicherer und sauberer gemacht haben

Seit Einführung des Alkoholverbots am Hamburger Hauptbahnhof vor einem Jahr hat die Polizei 75 Verfahren wegen Verstößen eingeleitet. 66 Mal sei Alkohol im Verbotsgebiet getrunken worden, in den restlichen Fällen hatten die kontrollierten Personen Getränke dabei, die sie im Bahnhof oder auf dem angrenzenden Hachmannplatz konsumieren wollten, teilte die Innenbehörde mit. Die Bußgeldstelle der Behörde kassierte insgesamt 1800 Euro.

Neben dem Waffenverbot, der verstärkten Polizeipräsenz und der Videoüberwachung habe auch das Alkoholverbot zu einer Verbesserung der Sicherheitslage an Deutschlands größtem Bahnhof beigetragen, erklärte Behördensprecher Daniel Schaefer. Die Gewaltkriminalität sank im vergangenen Jahr nach Angaben der Bundespolizei um fast 25 Prozent. Betrunkene mit einer höheren Gewaltbereitschaft würden aus dem Bahnhofsbereich verwiesen oder wechselten wegen der Kontrollen von sich aus ihren Aufenthaltsort. „Die Zahl alkoholisierter, mitunter lautstark und aggressiv auftretender Personen am Hachmannplatz hat daher spürbar abgenommen. Auch die Sauberkeit hat sich sichtlich verbessert“, bilanzierte Schaefer.

Bußgeld von 40 Euro droht

Seit dem 2. April vergangenen Jahres dürfen alkoholische Getränke auf dem Heidi-Kabel- und dem Hachmannplatz weder mitgeführt noch konsumiert werden. Das Verbot gilt auch auf einem schmalen Streifen an der Südseite des Hauptbahnhofs am Steintordamm. Auf der West- und Nordseite, also dem zur City gewandten Bereich, darf allerdings weiter Alkohol getrunken werden. Die Deutsche Bahn schloss sich der Maßnahme an und untersagte den Konsum auch im Bahnhof selbst.

Ausgenommen von der Neuregelung ist die Gastronomie im Bahnhofsgebäude. Erlaubt ist auch weiterhin, seinen Einkauf von Bier oder Wein in der Bahn zu transportieren. Nur Dosen oder Flaschen zum sofortigen Verzehr dürfen nicht mitgenommen werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 40 Euro, im Wiederholungsfall 200 Euro.

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