„Döp dö dö döp“: Hamburger Initiative landet Coup gegen Rassismus-Shirts
Rassistische Parolen zum Dance-Hit aus den 90ern: Der Sylt-Skandal von Pfingsten 2024 sorgte bundesweit für Empörung. Und rechte Szene-Shops schlagen mit Merchandise-Artikeln sogar Kapital aus dem widerlichen Vorfall. Doch damit ist jetzt Schluss, wie die Hamburger Initiative „Laut gegen Nazis“ bekannt gibt.
Die Aktivisten haben sich gemeinsam mit der Werbeagentur Jung von Matt im Rahmen der Aktion „Recht gegen Rechts“ die Markenrechte an einer erstmal harmlos klingenden Lautmalerei gesichert: „Döp dö dö döp“. Der Hintergrund: Die Laute geben in etwa den Rhythmus des Songs „L‘Amour Toujours“ von Gigi D’Agostino wieder, zu dessen Melodie Besucher des Clubs „Pony“ auf Sylt vergangenes Jahr „Ausländer raus“ grölten. In der rechten Szene wurde die Lautmalerei zum Insider-Code: vier auf den ersten Blick sinnfreie Wörter als Verklausulierung einer rassistischen Parole.
„Nazi-Onlineshops bewerben Artikel mit dem Aufdruck beispielsweise als ,Döp dö dö döp – Das Shirt zum Sommerhit‘“, erklärt Jörn Menge, Vorsitzender des Vereins „Laut gegen Nazis“. „Durch den Verkauf des Merchandise finanzieren sie ihre rechtsextremen Aktivitäten.“
Onlineshops müssen Waren mit Rassismus-Code aus dem Verkehr ziehen

Doch das wird laut Menge für die Shop-Betreiber künftig nicht mehr legal möglich sein – weil die Rechte an dem Slogan nun verkauft sind: „Die Shops müssen die beanstandete Ware mit den fragwürdigen Aufdrucken bald aus dem Verkehr ziehen oder vernichten“, so der Aktivist, „andernfalls drohen rechtliche Schritte und Geldstrafen. Im Falle von Nichtzahlung sogar Haftstrafen.“ In der Vergangenheit hat der Verein diese Methode schon häufiger angewendet.
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Unterstützt wird die Aktion vom Neonazi-Aussteiger Philip Schlaffer, der in der Vergangenheit selbst einen rechten Onlineshop betrieben hat. „Ich selbst habe Nazi-Codes entwickelt und weiß, wie wichtig sie – gedruckt auf Shirts und Merch – für die Szene sind“, sagt er. „Nicht nur als Erkennungszeichen, sondern auch zur Finanzierung der Gruppierungen.“ (mp)
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